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baldigen Bahnbaues, dessen gesamte Bedeutung im übrigen in die Worte zusammengefaßt wird: „Die Bahn war naturgemäß dazu berufen, der werdenden Kolonie auf den Gebieten des Ackerbaues, des Gewerbes und des Handels den Aufschwung zu verschaffen, zu dem sie bestimmt ist: indem sie den Verkehr verbilligt und beschleunigt, für den Feldbau und die Bergwerke die Armee der Träger verwendbar macht, die bisher Lasten auf ihrem Rücken trugen, und die Einfuhr leistungsfähiger Maschinen ins Innere der Insel erleichtert."
5. R6lmion.
Guellen:
Lourrad a. a. O. (LxsrLiss 1906). IikuraiQS ci. a. O. (Msroiss 1907).
Diplomatie knä eousular Imports, ^uuusl ssris-i. brande. Gracie
ok Rsullion kor tks z^sar 1905, Iwnäou 1906. Denkschrift Marseille 1906.
I. Entwicklung und Stand.
In den Jahren 1879 bis 1882 wurde auf der Insel von einer Gesellschaft unter Zinsgarantie des französischen Staates ein Hafen und in Verbindung damit eine zwei Drittel der Insel umfassende Küstenbahn gebaut. Die enge Verbindung mit dem finanziell mißglückten Hafenbauunternehmen ist für die Eisenbahn verhängnisvoll geworden) die Verbindung mit der Privatgesellschaft hat dem Mutterlande viel Geld gekostet, und die Regierung hat ihretwegen heftige Angriffe erfahren.
Im Jahre 1875 war die Konzession zum Bau des Hafens und der Bahn erteilt worden. Die Kolonie gewährte dabei eine 30jährige Subvention von 60 000 Frcs.
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