63
der anläßlich der Beratung des Etats für 1906 erstattete Bericht aus, „daß diese Periode beendet werde und daß im Wege der Konzession oder sonstwie der Bau einer Eisenbahn erfolgt, die einmal direkt der Gegend des unteren französischen Kongo dienen, sodann aber auch uns den Zufluß des Verkehrs aus unseren Ubangiländern und vom Schari sichern und diesen Handel nicht auch der belgischen Kongolinie zufallen lassen wird."
Bei Beratung des Kolonialetats für 1907 wurde der Lage und der Entwickelung der Kongo-Kolonie in der Kammer sowohl als auch im Senat ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Referenten der Budget- Kommissionen beider Häuser heben ziemlich übereinstimmend ungefähr folgendes hervor:
Die finanzielle Lage der Kolonie ist vorzüglich. Sie erzielt steigende Überschüsse; von 1902—1905 sind ihre Einnahmen aus Zöllen und indirekten Steuern von 1 465 000 Frs. auf 2 385 000 Frs., diejenigen aus direkten Abgaben (insbesondere Eingeborenen-Kopfsteuer) von 90 000 Frs. auf 850 000 Frs. gestiegen- die Kolonie hat schon Rücklagen von 1,7 Mill. Frs. und wird 1907 mehr als eine Million Francs neuer Überschüsse erzielen. Dabei sind selbstverständlich die 2 562 136 Frs., die Frankreich als militärische Ausgabe für die Kolonie übernimmt unberücksichtigt gelassen (vergl. Anlage 9). ^Hge Z
Nichtsdestoweniger schlägt die Kommission vor, den bisher gewährten Regierungszuschuß (vergl. Anlage 9) von Anlage Z 665 000 Frs. auch für 1907 beizubehalten; noch mehr, sie —- schlägt vor, die Kolonie zur Aufnahme einer staatlich garantierten Anleihe von 55 Mill. Frs. zu ermächtigen. „Denn es ist jetzt in der Tat der Moment gekommen, die Ausführung eines großen Programms öffentlicher Arbeiten aufzunehmen, die eine gewaltige Hebung unserer herrlichen Besitzung in Aquatorial-Afrika gestatten wird." Diese Arbeiten und die auf sie entfallenden Summen der geforderten Anleihe sind: 35 000 000 Frs. für sofortige Inangriffnahme der Strecke Ndjole-Jvindo der tracierten Bahn. Da bis Ndjole der Ogowe schiffbar ist, kann die Strecke von der Küste bis nach Ndjole später gebaut werden. 13 000 000 Frs. sollen für eine Bahn Fort- Sibut—Fort-Crampel verwendet werden.
Für Kabel- und Telegraphenlinien sind 5 000 000 Frs. vorgesehen, für Straßenbauten 2 000 000 Frcs.
Von der ganzen Summe sollen 17 000 000 Frs. sofort, der Rest 1909 flüssig gemacht werden.
Die Entscheidung des Plenums über diesen Kommissionsantrag ist noch nicht erfolgt. Bedenkt man jedoch, daß 1903 die 65 Mill. Frs. Anleihe ohne erhebliche Einwendungen und 1906 die 100 Mill. Frs. Anleihe für Westafrika auf den Kommissionsbeschluß hin ohne jede Debatte genehmigt wurde, so wird man über das Schicksal dieser neuen Anleihe kaum einen Zweifel haben können.
14. Kongostaat.
Guellen.
Ltatssmau's ^varbook 1905 und 1906. I^^nnukire 0o1ouig,1 1905.
Nouvsmvut, 06oSrapIii<ius. Verschiedene Jahrgänge.
OKroniyuv Oolonikl. Verschiedene Jahrgänge.
Verschiedene Berichte der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaft in Belgien.
?6ä6ratioll pour 1a vsteuss clss Int,6rstk LvlAss a 1'^trauesr. I^v
edsraiu äs kor äu Oou^o 3up6risur. Lruxsllss 1906. Deutsch-Ostafrikanische Zeitung, Daressalam.
I. Entwicklung und Stand.
Das rund 3 800 000 ukm große Kongobecken besitzt ein ausgezeichnetes natürliches Verkehrsnetz in dem Kongo