Sollten die Versuche mit der Wollschafzucht, die die Südwestafrikanische Schäfereigesellschaft kurz vor dem Ausbruch des Herero-Aufstandes begonnen hatte, wie zu erwarteu, von Erfolg begleitet sein, so würde dies natürlich die Aussichten der Ansiedluug nicht wenig verbessern. Aber um die Staatsinitiative und die Gewährung großer Vorteile an die Ansiedler käme man nur herum, wenn etwa bedeutende Gold- oder Diamantenfunde an mehreren Stellen des Schutzgebietes gemacht würden. Dann besiedelt sich das Schutzgebiet in kurzer Zeit von selbst.
Noch ist eines Planes zu gedenken, der in den sog. kolonialen Kreisen immer aufs neue auftaucht und der darauf ausgeht, Strafkolonien in unsern Schutzgebieten anzulegen. Der Vorschlag ist ursprünglich von Juristen ausgegangen und hatte weniger das Wohl der Kolonien als die Verbesserung und Verbilligung des Strafvollzugs im Auge. Der Strafvollzug wird aber infolge der größeren Transport- und Überwachungskosten nicht billiger und wegen des Klimas der Tropenkolonien auch nicht humaner, wenn man daran denkt, allerlei Meliorationsarbeiten durch die Sträflinge ausführen zu lassen. Für Südwestafrika würde aber — ob mit Recht oder mit Unrecht, bleibe dahingestellt — die Anlage einer Sträflingskolonie gleichbedeutend mit der Vernichtung aller anderen Siedlungspläne sein. Jedenfalls wären auch internationale Verwicklungen infolge öfteren Entweichens von Sträflingen zu gewärtigen. Die Gouverneure der Schutzgebiete, um ihre Ansicht befragt, haben sich daher einstimmig gegen die Deportation ausgesprochen, wie auch die Erfahrungen anderer Staaten nicht gerade günstig für die Strafkolonien sind.
Indessen treffen diese Bedenken auf einige der Inseln im Stillen Ozean nicht oder nicht in gleichem Maße zu. Es gibt unter ihnen solche mit erträglichem Klima und geringer Bevölkerung, die für europäische Siedlung in absehbarer Zeit doch nicht in Betracht kämen und bei denen auch Kollisionen mit den Grenzstaaten wegfielen. Die Frage ist aber, ob die Kosten nicht zu hoch würden und ob die Sträflinge dort entsprechend wertvolle Kulturarbeit zu leisten vermöchten. Nur in letzterem Falle würde die Frage überhaupt für den Kolonialpolitiker ein größeres Interesse haben. Eine solche Forderung Hütte aber zur Voraussetzung, daß nicht eine kleine Gruppe ohne besondere wirtschaftliche Zukunft, sondern etwa eine der größeren Inseln des Bismarckarchipels für diesen Zweck gewählt würde.*)
d) Ackerbau.
Mit der Frage der Möglichkeit der Siedlung steht und fällt aber im großen und ganzen die Frage des Ackerbaubetriebs durch Weiße, der eine Masseneinwanderung zur Voraussetzung hat. Mit der Masseneinwanderung tritt vou selbst eine Berufsteilung ein, um den verschiedenartigen Bedürfnissen des neuen Gemeinwesens Rechnung zu tragen. Selbst wenn ein größerer Teil der Einwanderer sich dem Landbau zuwenden würde, so würden noch genug Gewerbe- und Handeltreibende, Beamte usw. übrig bleiben, um den Landwirten ein ausreichendes Absatzgebiet zu gewährleisten. Nicht einmal den heimischen Gemüsen brauchten die An-
5) Siehe hierzu die in gleichem Verlage erschienene Broschüre: Treu, Max: Strasjustiz, Strafvollzug und Deportation. 1905. 50 Pf.