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| Balm). 1 ) Der Verkehr in diesem ersten Halbjahr belief sich auf 19000 Keisende und 12 000 t Güter.
Die Situation war nunmehr folgende: Wie oben erwähnt, kann man in Deutsch-Südwestafrika wirtschaftlich-geographisch zwei Teile unterscheiden, die verschieden geartete Produktionsbedingungen haben. Ihre Verbindung mit dem Weltverkehr vermitteln die beiden Hafen Swakopmund und Lüderitzbucht. Demzufolge ist die Anlage der Eisenbahnen vor sich gegangen. Im Norden führt die Staatsbahn von Swakopmund nach Windhuk, der politischen Hauptstadt des Schutzgebietes und dem wirtschaftlichen Zentrum des Mittellandes, und die Otavi-Balm vom gleichen Hafen nach dem Minengebiet von Tsumeb mit der Abzweigung nach Grootfontein. Die Staatsbahn leidet unter schlechter Linienführung, kleinen Krümmungen und zu schwachem Oberbau. Die Folgen hiervon sind kleine Zugeinheiten, kleine Fahrzeuge mit relativ geringer Nutzlast und großen Eeparatur- kosten, so daß trotz der gewissenhaftesten und sparsamsten Verwaltung der Betrieb zu teuer kommt. Daher auch die seltsame Erscheinung, daß die Kolonie auf ca. 190 km Länge zwei fast parallel laufende Bahnlinien im Höchstabstand von 40 km besitzt, da die Otavi-Bahn an das schwache Staatsgleis nicht anschloß, sondern vorzog, die eigene Bahn bis Swakopmund hinunter zu bauen. Diese Linie ist, wie bereits ausgeführt, besser trassiert, hat schwereren Oberbau, stärkere Brücken und besseres rollendes Material. So sind ihre Betriebskosten bedeutend geringer. Wie wir oben in der Tabelle auf S. 12 zeigten, hat die Staatsbahn auf 1 km Betriebslänge eine Betriebsausgabe von: im Jahre 1907 5262 Mk. und 1908 5252 Mk., während die der Otavi-Bahn nur 3000 Mk. bezw. 3006 Mk. in diesen Jahren war. War der Betriebskoeffizient der Staatsbahn 76,5 und 95,3 °/ 0 , so stellte sich der der Otavi-Balm auf 40,9 und 39,5 °/ 0 . Die Rohüberschüsse standen sich mit 1618 Mk. bezw. 260 und 4320 bezw. 4565 Mk. gegenüber. Die Kosten des Zugkilometers bei der Staatsbahn betrugen 4,085 und 3,44 Mk. gegen 3,06 und 3,04 Mk. bei der
') Vortrag des Geh. Oberbaurats Baltzer vom Reichskolonialamt in der Deutschen Kolonialgesellschaft am 8. Oktober 1910 S. 785.
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