Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1913) 1415 - 1870
Entstehung
Seite
288
Einzelbild herunterladen
 

288

Fortgang der Aufteilung und Kolonisation Afrikas

Gustav Fritsch, der den Orangefreistaat in den 60 er Iahren besuchte, entwirft ein sehr düsteres Bild von den Zuständen, die dort herrschten.Es ist ein freies Land", sagt er,darankann man nicht zweifeln, denn jeder tut und läßt, was er will, und kehrt sich wenig an die vorhandenen Gesetze'"). Ende der 60er Jahre scheint eine Wendung zum Besseren eingetreten zu sein, denn Ernst von Weber, der das Land am Anfang der 70er Jahre besuchte, kann nicht genug die Ordnung und Ehrlichkeit der Regierung des Frei­staats, den er geradezu als einen Musterstaat hinstellt, rühmen, und dieses Urteil ist von späteren Besuchern vielfach bestätigt worden. Der Orangestaat ist, nachdem die ersten Schwierigkeiten über­wunden waren, vor allem durch die Tätigkeit des ausgezeichneten Präsidenten Brand, der den Orangestaat ein Vierteljahrhundert geleitet hat, zu durchaus geordneten Zuständen gelangt; die Finanzen, die in den 60 er Jahren arg zerrüttet waren, kamen ins Gleichgewicht, für das Unterrichtswesen wurde durch Gründung von Regierungsschulen in den größeren Orten und durch staat­liche Unterstützung von Wanderlehrern Sorge getragen, und wenn auch die Diamantminen selbst dem Orangestaate verloren gingen, so bildeten sie doch ein ausgezeichnetes Absatzgebiet für seine land­wirtschaftlichen Produkte und kamen seiner wirtschaftlichen Ent­wicklung außerordentlich zustatten.

8. Die Südafrikanische Republik (Transvaal) 18521872.

Durch die Sand River Convention vom 17. Januar 1852 hatte England die Unabhängigkeit der nördlich vom Vaal woh­nenden Buren anerkannt. In dem weiten Gebiet zwischen dem Vaal und dem Limpopo sollen damals ungefähr 5000 weiße Familien gewohnt haben. Die staatliche Organisation des Landes war eine außerordentlich lose; es gab 4 kleine Republiken Pot- chefstroom, Zutpansberg, Lydenburg und Utrecht, die erst 1860 zu einem einheitlichen Staatswesen, der Südafrikanischen Repu­blik, vereinigt wurden. Die Verfassung, die zuerst nur für Pot- chefstoom galt, und deren definitive Fassung vom 13. Februar 1858 stammt^), ist im wesentlichen der Konstitution des Orange­freistaates nachgebildet. Wie dieser hatte Transvaal einen Volks-

Fritsch, S. 122.

2) Der Text der Grondwet bei Seidel, S. 427ff. Der Name Südafrikanische Republik war schon im Dezember 1856 angenommen worden.