Die Entstehung der Burenstaaten
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Herrschaft wünschten, von einein britischen Regierungskoinmissar „Obstruktionisten" genannt wurden, während die England feindlichen Republikaner als „Wohlgesinnte" bezeichnet wurden. Auch aus der Kapkolonie kamen zahlreiche Petitionen, welche die Aufrechterhaltung der englischen Herrschaft zwischen Orangefluß und Vaal verlangten. Aber die britische Regierung beharrte fest auf ihrem Vorsatz und verhandelte mit den „Wohlgesinnten" über die Bedingungen, unter denen das Land von den Engländern geräumt werden sollte. Am 23. Februar 1854 kamen die Verhandlungen zum Abschluß in der Konvention von Bloemsontein, in der England die Unabhängigkeit des Landes zwischen Orangefluß und Vaal anerkannte. Am 11. März 1854 wurde die britische Flagge in Bloemfontein niedergeholt, und das Banner des nun unabhängigen Orangefreistaats aufgezogen. Im britischen Parlament suchte Adderley im Mai 1854 die Regierung dazu zu veranlassen, ihren Entschluß wieder rückgängig zu machen, aber sein Antrag fand keine Unterstützung und mußte zurückgezogen werden^).
So hatten die Auswanderer ihr Ziel erreicht. Nördlich vom Orangefluß lagen jetzt selbständige Staaten, deren Unabhängigkeit von England in zwei Verträgen anerkannt war. Dadurch war aber in das an und für sich einheitliche Südafrika der Keim zu gefährlichem Zwiespalt gelegt, der die keineswegs unüberbrückbaren Gegensätze zwischen Engländern und Holländern außerordentlich vertiefte. Die Holländer in den englischen Kolonien mußten naturgemäß nach den Freistaaten blicken, wo ihre Nationalität herrschte, und eine Einigung Südafrikas unter Führung der Republiken wünschen, die Engländer in den Burenstaaten wiederum mußten deren Anschluß an das Britische Reich erstreben. Die Einigung Südafrikas, die ohne das Bestehen der Freistaaten vermutlich unschwer durchzuführen gewesen wäre, ist durch die Konventionen von 1852 und 1854 um ein halbes Jahrhundert hinausgeschoben worden, und dann erst nach unendlichen Opfern an Gut und Blut geglückt.
4. Die Kapkolonie in ihren Beziehungen zu den Nachbargebieten (Kaffraria, Basutoland, Eriqualand) 1854—1872.
Das Land zwischen dem Kei und dem Keiskama bildete seit
1847 unter dem Namen Britisch-Kaffraria eine unter be-
Han8»rä 133, S. 54ff.