Einleitung.
Bis zum Ende des XVIII. Jahrhunderts erblickte man in den Kolonien Ausbeutungsobjekte zum ausschließlichen Vorteil des Mutterlandes. Diese Auffassung spiegelte sich deutlich in dem Verhalten des kolonisierenden Staates zu seinen Kolonien wieder: ob er sie selbst bewirtschaftete, oder die neu erworbenen Gebiete privilegierten Gesellschaften und Privaten überwies — immer war das Ziel darauf gerichtet, dem Mutterlande möglichst große materielle Gewinne zuzuführen. Daß man zu diesem Zweck nicht nur Ausländer vom Handel mit den Kolonien ausschloß, sondern auch vor rücksichtsloser Ausbeutung und Vergewaltigung der Eingeborenen nicht zurückschreckte, ist hinlänglich bekannt; desgleichen auch, daß ein derartiges Vorgehen der Staaten, welches als eine Folgeerscheinung einerseits der allgemeinen volkswirtschaftlichen Ansichten jener Zeit (Merkantilismus), andererseits des niedrigen ethischen Niveaus der kolonisierenden Völker der Vergangenheit anzusehen ist, das dauernde wirtschaftliche Gedeihen der Kolonie nicht zu gewährleisten vermochte.
Soweit die Behandlung der Eingeborenen in Frage kam, begann man zwar schon frühzeitig einzusehen, daß der eingeschlagene Weg nicht der richtige war: so hatte schon im Anfang des XVII. Jahrhunderts der große Bacon in seinem Werke »Essay of Plantation« hervorgehoben, daß nicht die Ausbeutung und Vernichtung der Eingeborenen, sondern ihre Erziehung und Ent- wickelung als Aufgabe der kolonisierenden Macht angesehen werden müsse. Aber solche vereinzelte Stimmen eilten den Anschauungen ihrer Zeit weit voraus. Erst im XIX. Jahrhundert wurde die Überzeugung allgemeiner, daß die Erziehung und Hebung der Eingeborenen, ganz abgesehen von sittlichen Erwägungen, dem wohlverstandenen Interesse des kolonisierenden Volkes am besten diene. Nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in politischer Beziehung: sofern nämlich die Erziehung und Hebung der Eingeborenen die Kolonie erst zu einem nicht bloß formellen, sondern auch tatsächlichen, auf den Anschauungen der Bevölkerung be-
Bursian, Die Häuser- und Hüttensteuer in Deutsch-Ostafrika. 1