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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
Entstehung
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a) Übertragungen von Rechten an Grundstücken

Abtretung von Hypotheken: Wie erwähnt, waren alle Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte seit Februar 1939 genehmi­gungspflichtig. Das bedeutete, daß Juden zwar ohne Genehmigung über ihre Hypotheken verfügen durften, also auch Hypothekenbedingungen ändern oder nach Zahlung löschen lassen, nicht aber selbst Hypotheken auf ein Grundstück eintragen lassen konnten. Dies war ihnen ausnahmsweise nur gestattet, wenn sie eine Sicherheitshypothek für die Judenvermögensabgabe zugunsten des Reiches eintragen lassen wollten.

Erste Hypothekenabtretungen gegen Bargeld wurden im Dezember 1938 genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt galt noch dieVerordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens" vom 3. Dezember 1938 42 . Der Erlös aus der Abtre­tung konnte auf das Privatkonto eingezahlt und damit frei verwendet werden.

Mit den Hypothekenabtretungen, ab Februar 1939 nicht mehr genehmi­gungspflichtig, hatten die Grundstücksbesitzer die Möglichkeit, zu Bargeld zu kommen oder andere Verbindlichkeiten abzulösen. Selbst die Vermitt­lung von Auswanderungsmöglichkeiten wurde damals mit solcher Abtre­tung vergolten. Auswandererberater, die solche Vermittlungen als Geschäft betrieben, konnten sich auf diese nicht so auffallende Art bereichern 43 .

Eintragung von Sicherheits- oder Sicherungshypotheken: Angesichts der beruflichen Verbote und Beschränkungen, die seit Mitte 1938 vor allem die jüdischen Händler bedrückten, wurden Steuerforderungen für die fast Er­werbslosen zu einem großen Problem. Dem Grundbesitzer bot sich die Mög­lichkeit, Grundstücke damit zu belasten und sogenannte Sicherungshypo­theken zugunsten des Reiches, d. h. des zuständigen Finanzamtes, eintragen zu lassen. Etliche machten davon Gebrauch, schöpften zum Teil die Höchst­grenze für das jeweilige Grundstück aus. Wenn vorhanden, wurden zunächst die Geschäftsgrundstücke herangezogen, auf denen der Betrieb ja sowieso allmählich zum Erliegen kam 44 . Es wurde auch die Gelegenheit genutzt, den halben Anteil eines Grundstückes mit einer Sicherungshypothek zu belasten, um die Judenvermögensabgabe und eine eventuell anfallende Reichsflucht­steuer abzudecken, und den anderen Teil zu verkaufen 45 .

Der Sicherungshypothek bediente sich aber nicht nur der Grundstücks­besitzer, sondern auch das Finanzamt, wenn es fürchtete, daß Schuldner

42 Ein Beispiel dafür ist die Hypothekenabtretung von Ludwig Brandt* (Dezember

1938) (Qu. 86, Nr. 169).

43 Ein solcher Fall ist die Hypothekenabtretung von Johanne Jacobsohn' (Februar

1939) . Sie übertrug sie an Willy Presuhn, der von Beruf Dolmetscher als Auswandererberater tätig war (Qu. 86, Nr. 170).

44 Solche Eintragungen vonSicherungshöchstbetragshypotheken" ließ z. B. die Familie Grünberg im Dezember 1938 für drei Geschäftsgrundstücke vornehmen. Sie gehörten Adolf*, Hermann* und Wolf Grünberg* (Qu. 86, Nr. 163).

45 Dies tat Ernst Herberts* (Dezember 1938/Februar 1939) vor dem Verlassen Deutschlands im Frühjahr 1939 (Qu. 86, Nr. 112).

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