folgte dabei noch ein anderes Ziel: „Es ist [. . .] darauf zu achten, daß dem Juden zur späteren Finanzierung seiner Auswanderung gewisse Barmittel verbleiben. Daneben wird der jüdische Veräußerer den Verkaufserlös in weitem Umfang zur Abdeckung von öffentlichen und privaten Lasten und zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verwenden müssen, für den sonst letzten Endes die öffentliche Fürsorge aufkommen müßte." Daher sollten generell keine jüdischen Wohlfahrtseinrichtungen oder solche, die der Förderung der Auswanderung dienten, „entjudet" werden. Da Auswanderung der Juden aus Deutschland „das Ziel aller Abwehrmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates gegen das Judentum" war, sollte im Gegenteil bei einem auswanderungswilligen Juden der Verwaltungsvorgang des Grundstücksverkaufes beschleunigt werden. Man war auch bereit, Grundstücke anstelle von Zahlungen, wie der Judenvermögensabgabe, anzunehmen oder in solchem Falle Sicherheitshypotheken zugunsten des Reiches anzuerkennen 38 .
Trotz der offiziellen Version, es handle sich hierbei noch nicht um eine Zwangsentjudung und Zwangsmaßnahmen seien nur bei dringendem öffentlichem Interesse zulässig, häuften sich in der Folgezeit die Anträge privater Bewerber. Der Reichswirtschaftsminister versuchte mit recht massiven Vorhaltungen, die „Grundstücksarisierungen" einzuschränken: Er unterstellte den Interessenten ein Ausnutzen der Kriegssituation, durch die „viele besonders tüchtige Volksgenossen" als Mitbewerber ausfielen, und die Absicht, „noch schnell während des Krieges billig Judengrundstücke [zu] erwerben" 39 . Es wurde außerdem auf die kriegsbedingte Überlastung der Verwaltungsbehörden hingewiesen, die nicht noch Grundstücksübertragungen bewältigen könnten.
2. Verlauf
Von solchen Worten ließ man sich in Bremen offensichtlich kaum beeindrucken. Aus der großen Zahl der bereits bis zum 6. Februar 1939 abgeschlossenen Grundstücksübertragungen ist einerseits zu schließen, daß bei vielen jüdischen Haus- und Grundbesitzern die Erfahrungen aus der „Kristallnacht" und den Tagen danach und entsprechende Auswanderungsabsichten zum kurzentschlossenen Verkauf beitrugen. Andererseits griffen arische Mitbürger offensichtlich gern und schnell bei dieser günstigen Gelegenheit zu. Während es 1935 am Orte etwa 250 jüdische Grundstücke und Lagerplätze gegeben haben soll, hatte sich ihre Zahl bis 1938 auf etwa 150 verringert 40 . Die bei einem Besitzwechsel in Hülle und Fülle entstehenden Unterlagen geben ein ziemlich getreues Bild der „Entjudung" des Grundbesitzes in Bremen 41 .
38 Durchführungserlaß vom 6. 2. 1939 (vgl. Anm. 34).
39 Runderlaß vom 6. 7. 1940 (vgl. Anm. 36).
40 Weser-Kurier, 5. 12. 1945.
41 Quellen sind vor allem eine Liste mit 154 Grundstücksübertragungen (Qu. 86) und Einzelfälle (Qu. 90). Ein Verzeichnis der zwischen 1938 und 1941 „entjude- ten" Grundstücke und ihrer ehemaligen Besitzer findet sich im Anhang, S. 248 f.
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