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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
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Die in Bremen vor derKristallnacht" eingeleiteten Arisierungen lassen generell die Annahme zu, daß hier arische Bewerber unter der Voraus­setzung politischer Zuverlässigkeit in erster Linie nach fachlichen Ge­sichtspunkten ausgesucht wurden 387 . Uberall versuchten jedoch Parteistellen, ihre Parteigenossen und -freunde unter Hintansetzung jeglicher Branchen­erfahrung in lukrative Geschäfte einzuschleusen. Daß die Parteiorganisatio­nen und ihre Funktionäre dafür gern Provisionen in jeder Form einsteckten, die Befürwortung von Anträgen sogar von Spenden, Schenkungen oder an­deren Zuwendungen abhängig machten, deuten immer wieder parteiinterne Verbote an 368 .

d) DieVerordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938

Als es in derKristallnacht" vom 9./10. November 1938 zu den bekannten Ausschreitungen kam, war die Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft schon weit vorangeschritten. Allgemein läßt sich sagen, daß die mit dieser Nacht verbundenen Ereignisse eingeleitete Maßnahmen vorantrieben, die Ausführung bestehender Pläne beschleunigten, nicht aber als Ursache für die weitere Entwicklung gelten können 369 .

Nach den Aktionen derKristallnacht" sahen Partei- und Regierungs­stellen die Chance, ihre langgehegten Pläne in die Tat umzusetzen. Die Volkswut" war angestachelt und forderte eindeutige Fronten. Am 12. No­vember 1938 verkündete Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan, drei

Felczer, Arthur Levy & Co., Heinrich Rosenblum, A. Singer, J. Weiss, L. Weitz (Schreiben der HK vom 23. 1. 1939 an die Fachgruppe Alt- und Abfallstoffe, Qu. 113).

367 Insofern konnte sich der Interessent, der sich Anfang Dezember 1938 als Fach­mann für Roh- und Röstkaffee und Rohtabakum die Übernahme eines jüdi­schen Geschäftes" bewarb, gute Chancen ausrechnen, hatte er doch neben der Mitgliedschaft in der Partei und ihren Gliederungen Qualifikationen aufzu­weisen. Doch die HK hatte für ihnz. Zt. keine verkäuflichen Versandgeschäfte oder [. . .] andere jüdische Geschäfte, für deren Übernahme Interessenten ge­sucht werden" (Schreiben der HK vom 10. 12. 1938, Qu. 113).

368 Vgl. Genschel, S. 159; hier die Anordnung des Reichsschatzmeisters der NSDAP vom 2. 9. 1938. Später, seit dem 10. 6. 1940, gab es dieVerordnung über die Nachprüfung von Entjudungsgeschäften" (RGBl I S. 891), nach der solche Fälle geahndet werden sollten, die einenunangemessenen Vermögensvorteil" er­bracht hatten. Der Sen. für die innere Verwaltung ging in einem Schreiben vom 8. 3. 1941 an die hiesige HK von im allgemeinen ordnungsgemäßen Entjudungs- verfahren aus und beabsichtigte, nur schwerwiegende Fälle, dannaber ohne Ansehen der Person", zu verfolgen. In ihrer Antwort versicherte die HK der Behörde, daß in Bremen solche Fälle weder bei den freiwilligen noch bei den verordneten Entjudungen bekanntgeworden seien (Qu. 109).

369 Uber die nach derKristallnacht" auf höchster Ebene abgehaltenen Besprechun­gen zum Problem der Juden in der Wirtschaft vgl. Genschel, S. 180 ff.

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