Die in Bremen vor der „Kristallnacht" eingeleiteten Arisierungen lassen generell die Annahme zu, daß hier arische Bewerber — unter der Voraussetzung politischer Zuverlässigkeit — in erster Linie nach fachlichen Gesichtspunkten ausgesucht wurden 387 . Uberall versuchten jedoch Parteistellen, ihre Parteigenossen und -freunde unter Hintansetzung jeglicher Branchenerfahrung in lukrative Geschäfte einzuschleusen. Daß die Parteiorganisationen und ihre Funktionäre dafür gern Provisionen in jeder Form einsteckten, die Befürwortung von Anträgen sogar von Spenden, Schenkungen oder anderen Zuwendungen abhängig machten, deuten immer wieder parteiinterne Verbote an 368 .
d) Die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938
Als es in der „Kristallnacht" vom 9./10. November 1938 zu den bekannten Ausschreitungen kam, war die Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft schon weit vorangeschritten. Allgemein läßt sich sagen, daß die mit dieser Nacht verbundenen Ereignisse eingeleitete Maßnahmen vorantrieben, die Ausführung bestehender Pläne beschleunigten, nicht aber als Ursache für die weitere Entwicklung gelten können 369 .
Nach den Aktionen der „Kristallnacht" sahen Partei- und Regierungsstellen die Chance, ihre langgehegten Pläne in die Tat umzusetzen. Die „Volkswut" war angestachelt und forderte eindeutige Fronten. Am 12. November 1938 verkündete Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan, drei
Felczer, Arthur Levy & Co., Heinrich Rosenblum, A. Singer, J. Weiss, L. Weitz (Schreiben der HK vom 23. 1. 1939 an die Fachgruppe Alt- und Abfallstoffe, Qu. 113).
367 Insofern konnte sich der Interessent, der sich Anfang Dezember 1938 als Fachmann für Roh- und Röstkaffee und Rohtabak „um die Übernahme eines jüdischen Geschäftes" bewarb, gute Chancen ausrechnen, hatte er doch neben der Mitgliedschaft in der Partei und ihren Gliederungen Qualifikationen aufzuweisen. Doch die HK hatte für ihn „z. Zt. keine verkäuflichen Versandgeschäfte oder [. . .] andere jüdische Geschäfte, für deren Übernahme Interessenten gesucht werden" (Schreiben der HK vom 10. 12. 1938, Qu. 113).
368 Vgl. Genschel, S. 159; hier die Anordnung des Reichsschatzmeisters der NSDAP vom 2. 9. 1938. Später, seit dem 10. 6. 1940, gab es die „Verordnung über die Nachprüfung von Entjudungsgeschäften" (RGBl I S. 891), nach der solche Fälle geahndet werden sollten, die einen „unangemessenen Vermögensvorteil" erbracht hatten. Der Sen. für die innere Verwaltung ging in einem Schreiben vom 8. 3. 1941 an die hiesige HK von im allgemeinen ordnungsgemäßen Entjudungs- verfahren aus und beabsichtigte, nur schwerwiegende Fälle, dann „aber ohne Ansehen der Person", zu verfolgen. In ihrer Antwort versicherte die HK der Behörde, daß in Bremen solche Fälle weder bei den freiwilligen noch bei den verordneten Entjudungen bekanntgeworden seien (Qu. 109).
369 Uber die nach der „Kristallnacht" auf höchster Ebene abgehaltenen Besprechungen zum Problem der Juden in der Wirtschaft vgl. Genschel, S. 180 ff.
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