Nachdem Ende Oktober der endgültige Bescheid aus Berlin kam, der umstrittene Beschluß entspreche nicht der Auffassung der Reichsregierung 134 , wurde er wenige Tage später aufgehoben 135 .
Diese kleine Episode zeigt beispielhaft, wie das Vorgehen gegen jüdische Geschäfte anfangs in keiner Weise verbindlich geregelt war und damit willkürlichen Interpretationen Vorschub geleistet wurde. Das bedeutete für die Initiatoren die Gefahr, die Übersicht zu verlieren, und für die Betroffenen, dem Gutdünken besonders Eifriger ausgeliefert zu sein.
Die Partei- und SA-Angehörigen
Die Boykottaufrufe und Hetztiraden hatten eine Atmosphäre geschaffen, die auch durch wiederholte Ermahnungen zu Mäßigung und Disziplin nicht mehr zu beruhigen war. Viele, die sich auf eine Abrechnung mit den Juden freuten, sahen eine Zurückhaltung nicht länger ein. Uberall in Deutschland kam es in den letzten Märztagen bereits zu boykottähnlichen Ausschreitungen 136 .
So hatten im Bremer Ostertorviertel unbekannte Täter nachts auf Bürgersteige und Schaufensterscheiben jüdischer Geschäfte mit roter Farbe „Jude" oder „Deutsche, kauft nicht beim Juden" geschmiert 137 . Auch in der Obern- und Sögestraße als Hauptgeschäftsstraßen waren nachts solche Parolen und hastig davonlaufende SA-Männer mit Farbtöpfen entdeckt worden 138 . Daß einige von ihnen bei den nächtlichen Aktionen dem Gemeindehaus der Israelitischen Gemeinde ebenfalls einen Besuch abstatteten und es mit den Worten „Juda verrecke" beschmierten, geht aus der Bitte des Vorstandes um — im übrigen gewährten — Schutz des Sabbat-Gottesdienstes am Tag des Boykotts hervor 139 . Demnach war schon tags zuvor ein anonymer Brief bei der Gemeinde eingetroffen, dessen Verfasser, sich selbst als „S.A. u. S.S. Leute" bezeichnend, die Juden mit unflätigen Worten beschimpft und bedroht hatten.
Die meisten Betroffenen werden kein großes Aufheben von den Schmierereien gemacht und sich um die Beseitigung der Spuren bemüht haben. Ein holländischer Jude, der im Ostertorviertel ein Geschäft mit „Galanteriewaren" betrieb, beschwerte sich jedoch sofort bei seinem Konsul, der seinerseits die Behörden um Vermeidung solcher Belästigungen bat 140 . Obwohl auch in den Boykottaufrufen offiziell die Verschonung von Geschäften aus-
134 Qu. 13.
135 Amtliche Mitteilungen 1933, S. 42.
136 Gensdiel, S. 51.
137 Meldung der Polizei-Wache 1 über die Nacht vom 29. zum 30. 3. 1933 (Qu. 95).
138 Meldung der Polizei-Wache 6 über die Nacht vom 30. zum 31. 3. 1933 (ebd.).
139 Schreiben des I. Vorstehers Markreich vom 30.3. 1933 an Sen. Laue (Qu. 93).
140 Qu. 95. Die hier auftauchende Frage nach der Stellung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit wurde später, ab April 1938, mit den Verordnungen zur Vermögensanmeldung bedeutsam und reichseinheitlich geregelt. Generell wurden bei ihnen mit Rücksicht auf das Ausland Ausnahmen gemacht.
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