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Hanseatisches Magazin
Entstehung
Seite
156
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V.

Ueber einige in Hamburg vorfallende Sünden wider die Vaterlandsliebe.

Der Moralist nennt die sittliche Be­stimmung unsers Willens: Pflicht.

Der Politiker giebt der gesetzlichen Einschränkung unsers Thuus und Las-> senö denselben Namen.

Der Stand des Bürgers schließt den des Menschen nicht aus, sondern in sich. Daher erkennen wir unsere Bürgerpflichten sowohl in den sittliche» als in den gesetzli­chen Bestimmungsgründen unseres Willens. Diese (die gesetzlichen) heissen insbesondere Z wangsp fli chten, weil das Gesetz den Widerspenstigen mit Zwangsmitteln zur Be» solgung seines Gebots anhalten kann. Jene