ZVahlfreiheit und Freisinn.
enn die Kartellparteien der Ansicht sind, schreibt die „Breslcmer Zeitung" vom 3. Juni 1883, daß die freisinnige Partei gründlich abgewirtschaftet habe und jeder Wurzel in dem Herzen des Volkes beraubt sei, so sollte sie alle Anstrengungen daran setzen, daß bei den Herbstwahlen die vollkommenste Wahlfreiheit durchgeführt wird, denn wenn die freisinnigen Führer bei wirklich freien Wahlen ebenso schlecht abschneiden wie bei den letzten Landtags- und bei den letzten Neichs- tagswahlen, so werden sie gewiß sehr gern bereit sein, sich von der politischen Thätigkeit zurückzuziehen. Bisher haben sie die Überzeugung gehabt, daß die Stimmung des Volkes eine ganz andre gewesen sei, als sie bei diesen unter Druck uud Beängstigung vollzogenen Wahlen zum Ausdruck gekommen ist, uud wer meint, daß sie im Irrtum gewesen, sollte ihnen Gelegenheit geben, sich von diesem Irrtum zu überzeugen.
Vollkommenste Wahlfreiheit ist das Stichwort der Freisinnigen, die sich natürlich allein für die richtigen und einzig berufenen Ausleger eines auf die Wahlfreiheit bezüglichen kaiserlichen Wortes halten. Nichts wäre in der That erwünschter als eine bei wirklich vollkommenster Wahlfreiheit vollzogene Landtags- oder noch besser Reichstcigswahl. Das „souveräne Volk" könnte in solchem Falle am besten seine politische Reise zeigen. Aber was versteht man denn unter Wahlfreiheit bei den Freisinnigen anders als schrankenlose, mit allen erdenklichen „Beängstigungen" betriebene Wahlagitation ihrerseits, während alle andern Parteien sich mäuschenstill verhalten und die Regierung erst recht sich der geringsten Beeinflussung der Beamten zu enthalten hat. Das letztere ist trotz alles Leugueus und trotz aller Verdächtigungen geschehen. Aber gerade wie zur Zeit der letzten Landtags- und Neichstagswahlen erhebt man heute die Greiizbotm II. 1833. 70