Beitrag 
Litteratur.
Seite
550
Einzelbild herunterladen
 

Litteratur.

Die Agrarfrage der Gegenwart. Sozialpolitische Studien von Dr. Eil gen Jäger. Berlin, Puttknmmer >K Mühlbrecht, 1838.

Dies Buch ist empfehlenswert für jeden, der sich mit sozialpolitischen Studien beschäftigt, schon dcirum, weil es eine Fülle von statistischem, historischem und juri­stischein Material enthält, wie es nicht leicht anderwärts zugänglich ist. Der Verfasser behandelt mit vieler Ausführlichkeit die Heimstätten-, Pfcindnngs- und Wuchcrgesctz- gebuug der am meisten interessirendeu Staaten, die Verteilung des Grundeigentums nnd die Anbaustatistik, die freie und die gebundene Agrarvcrfassuug, das Höferccht, die Freiheit lctztwilliger Verfügung über Grund und Boden; er macht und be­gründet Vorschläge zu einer Reform des agrarischen Erbrechts, erörtert die Frage des Zvllschutzcs für Getreide, mit besondrer Ausführlichkeit für Deutschland, und schließt mit einem Ausblick auf das Problem ciues mitteleuropäischen Zollvereins.

Durch das ganze Buch geht wie ein roter Faden die Ansicht, daß der eigent­liche Keru des Notstandes der Landwirtschaft das Sinken der Bodenrente sei, die bisher ungerechtfertigt hoch gewesen sei, daß aber dieser Ausfall von den Eigentümern, zumal den großen, auf den Betrieb der Wirtschaft abgewälzt werde. Daher der Notstand der Bauern, der Pächter. Daß dies so ist, ist unbestreitbar und liegt in allen denjcuigcu Ländern klar zn tage, wo, wie in Mecklenburg, in England, Irland und in Ostindien, die Gruudherren und die Betreiber der Landwirtschaft sich als getreunte Klassen gegenüberstehen. Dort fügen sich die Eigentümer überall mehr oder weniger jener Thatsache. Ja in Ostindien hat, wie Jäger anführt, ein Gesetz, die Mrtn-'Aöst. Z?roviness L-oiit ^,ot von 1873, die Verpflichtung des Grund­herrn, einen Ausfall im Betrieb auf die Rente zu übernehmen, ausdrücklich aner­kannt. Nach diesem Gesetze ist ein Ausfall, der unabhängig von der Kontrole des Pächters eintritt, von der Grundrente zu tragen, indem in solchem Falle Grund­steuer und Pacht nachzulassen siud. In Deutschland hingegen (anch in Frankreich) verdunkelt sich das Verhältnis dnrch den Umstand, daß der Wirt meist auch der Eigentümer des Bodens ist, daher ein Gegensatz zwischen zwei bei der Landwirt­schaft beteiligten Klassen mit entgegengesetzten Interessen im großen und ganzen uicht stattfindet, sondern jeder Wirt den Ausfall, den die gedrückten Getreidepreise erzeugen, eben einfach als einen Fehlbetrag in seinem Betriebe betrachtet. Es ist dies einer der Gründe, warum die agrarische Partei kein andres Heilmittel sieht oder sehen will als eine künstliche Erhöhung der Getreidepreise dnrch Schutzzölle, welche daher, wie Referent überzeugt ist, mehr der Bodenrente als dem Betriebe zu statten kommen werden. Es ist an und für sich nicht einzusehen, warum der Grundeigentümer seine Rente nicht mit derselben Ergebung sollte sinken sehen, wie der Kapitalist den Kapitalzins hat sinken sehen müssen, und warum der Staat be­rechtigt oder verpflichtet sein soll, für die Erhaltung der Bodenrente einzustehen, während er dem Sinken des Kapitalzinses rnhig zugesehen hat, ja durchKon­version" seiner Schulden ausgiebigen Nutzen daraus gezogen hat. Allein wir wollen nicht bestreitcu, daß es triftige Gründe giebt, die beiden Klassen, Kapitalisten und Grundeigentümer, nicht mit demselben Maßstabe zu messen, und wir erkennen an, daß der Staat alle Ursache hat, die Bebauer seines Bodens, die ja in Deutschland