Österreich und der deutsch-französische Krieg.
2.
ir wiederholen heute zunächst in einigen Zeilen die Darstellung, welche Beust und ihm gegenüber Gramont vvn der Haltung giebt, die Österreich zu dem Streite zwischen Deutschland und Frankreich im Jahre 1870 angenommen hatte. Beust behauptet und versucht mit einer Weisung an Metternich, den damaligen österreichischen Botschafter am Pariser Hofe, datirt vom 11. Juli 1870. zu beweisen, daß Frankreich kein Recht gehabt habe, auf bewaffneten Beistand Österreichs zu rechnen. Österreich habe nur die Verpflichtung gehabt, sich nicht mit einer dritten Macht gegen Frankreich zu verständigen, und diese sei gewissenhaft beobachtet worden. Der Kriegsfall fei zwar besprochen, aber nichts darüber ausgemacht und versprochen worden. Man habe sich dabei nur über Maßregeln zur Erhaltnng des Friedens, nicht zur Teilnahme an einem von Frankreich ohne vorherige Zustimmung Österreichs unternommenen Kriege verständigt, und auch das sei nur Entwurf geblieben. Österreich habe bei der Kandidatur des Prinzen von Hvhenzollern dem Kaiser Napoleon nur diplomatischen Beistand leisten wollen, militärischen dagegen nicht leisten können, und es habe dies in Paris am 11. Juli erklären lassen, sich dabei mißbilligend über das überstürzte Vorgehen Frankreichs gegen Preußen geäußert und davon abgeraten. Gramont verweist auf Verhandlungen von 1868, 1869 und 1870 und bezeichnet die vvn 1869 als Grundlagen eines Vertrages über die Mitwirkung Österreichs am Kriege, über die Ende Juli 1870 verhandelt worden sei. Nie habe chm, als er Botschafter in Wien gewesen sei, Beust gesagt, daß Österreich, wenn dle Regierung des Kaisers Napoleon sich in einen Krieg verwickle, ihr nicht
Greuzboleu II. 188L. gg