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Die Unpopularität der Jurisprudenz : ein populärer juristischer Vortrag.
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Die Unpopularität der Jurisprudenz.

Ein populärer juristischer vortrag, von Rudolf Leonhard.

s erscheint sicherlich als eine Verwegenheit, daß ich offen vor aller Welt eine verbotene Waare herbeischaffe, einen Vortrag, dessen Titel nicht weniger als zwei Fremdwörter enthält, und das in einer Zeit, die gegen jeden ausländischen Ausdruck eine strenge Schutzzollpolitik handhabt. Dazu kommt, daß, wie ich zugebe, der Sinn der Worte:Die UnPopularität der Jurisprudenz" nicht völlig klar ist und mich daher in den Verdacht bringt, eigennützigerweise Zweifel zu erwecken, um sie nachher aufzulösen, vergleichbar dem Taschenspieler, der eine Sache dort verbirgt, wo er sie nachher zur allgemeinen Überraschung zu finden beabsichtigt.

In Wahrheit folge ich nur einer guten deutschen Sitte, wenn ich einen unerquicklichen Gegenstand nicht gern in das volle Tageslicht urkräftigcr Deut­lichkeit rücke, sondern durch das angenehme Halbdunkel einer fremdländischen Beleuchtung dem Auge des Beschauers erträglicher zu machen suche. Um jedoch uicht durch diese Bemerkung die befürchteten Mißverstündnisse noch zu steigern, will ich gleich erzählen, was mich zur Wahl der zweifelhaften Worte ver­anlaßt hat.

Man verlangte von mir einen populären Vortrag aus dem Rechtsgebicte, und ich sagte zu, um nicht ungefällig zu sein. Nachher suchte ich in dem gewohnten Gedankenkreise meines Berufes nach einem passenden Gegenstande und kam zu der traurigen Erkenntnis, daß alles, was ich überdachte, bei meinen nichtjuristischen Zuhörern schwerlich eine lebhafte Teilnahme erwarten dürfe. Das Einzige, so sagte ich mir, worüber ein Jurist als solcher eine populäre Ansprache halten kann, ist der Umstand, daß er keine solche zu halten vermag. So wurden denn in mir die Gründe für eine Ablehnung des gewünschten Vortrages zu diesem selber, und da dasjenige, was so entstand, einen innern Widerspruch in sich trug und ich diesen gleich zugestehen wollte, so nannte ich es:Die UnPopularität der Jurisprudenz. Ein populärer juristischer Vortrag."