Kleinere Mitteilungen.
Ein einheitliches evangelisches Kirchengesaugbuch. Schon früher habe ich in den Grcnzbotcn (Jahrgang 1887, II. S. 222) auf die Zersplitterung der deutschen evangelischen Kirche und insbesondre darauf hingewiesen, daß es noch nicht eiumal gelungen ist, ein einheitliches evangelisches Kirchengesangbuch für Deutschland überhaupt oder wenigstens für Preußen ins Leben zu rufen. Diese Frage wird um so brennender, als nach der neuesten Entwicklung der Dinge die Zahl der schon in Gebranch befindlichen Gesangbücher immer noch zu wachsen droht, indem die „fakultative" Einführnng eines neuen Gesangbuches iu Hannover vor mehreren Jahren dort die Zahl der geltenden Gesangbücher von neunzehn auf zwanzig gebracht hat und im Konsistorialbczirk Kassel augenblicklich der gleiche Versuch mit entsprechend gleichem Erfolge angestellt werden zu sollen scheint. Freilich sind diese Versuche zunächst nicht ans dem Bedürfnisse, an Stelle der vcrschiednen üblichen Gesangbücher ein einziges zu sehen, hervorgegangen, sondern man will vor allem an die Stelle von Gesaugbüchern, deren Inhalt an maßgebender Stelle nicht zusagt, ein neues, den dort herrschenden Ansichten entsprechendes Gesangbuch einführeu, welches in zweiter Linie auch vielleicht mit der Zeit das alleinige Gesangbuch werden könnte. Da aber hierdurch die ganze Sache von vornherein einen Parteianstrich bekommt und der zur Durchführung eines so großen Werkes notwendigen begeisterten Mitwirkung aller Parteien entbehren muß, so ist es selbstverständlich, daß im audern Lager sofort, wenn auch zum Teil völlig grundlos, der Geist des Widerspruchs geweckt wird uud dadurch die selbstverständlich nur „fakultativ" mögliche Einführung eines neuen Gesangbuches nur zur Vermehrung der herrschenden Zersplitterung dieut. Welche bedauerlichen Zustände aber werden dadurch hervorgerufen, daß in ein und derselben Kirche gleichzeitig zwei Gesangbücher gebraucht werde«! Einerseits beschränkt es den Geistlichen in der Auswahl der zn singenden Lieder, da er nur solche nehmen darf, die in beiden Gesangbüchern stehen, anderseits wirkt es störend, daß die Lieder nach mehr oder weniger verschiedncn Texten gesnngen werden. Soll also ein neues Gesangbuch eingeführt werden, so muß es vor allen Dingen von dem Gesichtspunkte aus bearbeitet werden, die in der evangelischen Kirche herrschende Zersplitterung zu beseitigen, damit alle Parteien, welche noch Sinn für kirchliches Leben haben, daran mitarbeiten können, und statt einer „fakultativen" eine allgemein gleichzeitige Einführnng (natürlich mit der erforderlichen Uebergangszeit) stattfinden kann. Ohne etwas Zwang ist eine solche Aenderung undurchführbar, dieser Zwang verliert aber seine Härten, wenn er mit möglichst allgemeiner Zustimmung beschlossen wird. Daß die Einführung eines einheitlichen Gesangbuches gleichzeitig zur Beseitigung mancher Schwächen der jetzt im Gebrauch befindlichen Gesangbücher dienen könnte, braucht wohl nicht besonders bemerkt zu werden. Eine Menge von den Gesangbüchern, die wir jetzt gebrauchen, verdankt ihre Entstehung dem Ende des vorigen Jahrhunderts uud der damals herrschenden „Aufklärung," welche allerdings ab und zu scherzhafte Blüteu trieb. So hat man z. B. in einem Gesangbuche den Anfang des schönen Liedes:
Nun ruhen alle Wälder, Vieh, Menschen, Stcidt' und Felder; Es schläft die ganze Welt Grmzbvtcm II. 1888. ^5