Beitrag 
Die Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens in seiner neuesten Gestaltung.
Seite
172
Einzelbild herunterladen
 

172

l^pcs cle 1^ litter-lturc alleman^e.

äußern könne. Praktisch dagegen ist die Bestimmung zu beklagen, zumal da sich jene Befürchtung doch schwerlich verwirklichen würde und derjenige überhaupt nicht wert wäre, Nichter zu sein, der solchen Einflüssen zugänglich wäre. Die Bestimmung verhindert, daß der Vorgesetzte von der Fähigkeit der Richter Kenntnis erhält. Da nnsre neue Gerichtsverfassung die Gerichtskollegien zer­schlagen und in einzelne Kammern auf gclvsthat, da die Oberlandesgcrichte von der Thätigkeit der unter» Instanzen in den seltensten Fällen Kunde erhalten, so blieb einem eifrigen Präsidenten nichts andres übrig, als in die Beratungen der Nichter zu gehen und zu hören, wie sie sich dort zeigen. Diese Quelle ist jetzt nicht mehr benutzbar, und so wird es dahin kommen, daß die Beförderung der Richter nicht wie es sein soll aus sachlichen Gründen und nach Verdienst die Regel sein wird. Der Vorgesetzte lernt amtlich die ihm untergebenen Nichter mir in seltenen Fällen kennen, seine Vorschläge für Beförderung entbehren der erforderlichen Grundlage, und so wird über das Wohl nnd Wehe der einzelnen Nichter ausschließlich im Justizministerium nach dem Wohl- und Übelwollen des obersten Chefs und nach mancherlei andern Rücksichten entschieden werden.

Das ist ein sehr bedenkliches Anhängsel zu dem Gesetze und bedroht die Integrität des Richterstandcs, indem es das Strebertum fördert, das lediglich die Gunst des allmächtigen Ministers zu erHaschen sucht. Wenn trotz dieses schweren Mangels die kaiserliche Negicrnng das Gesetz in Gemeinschaft mit dem Bundesrate angenommen hat, so ergicbt sich hieraus nochmals, für wie not­wendig es erachtet wird, die Sicherheit des Reiches aufrecht zu erhalten und zu schützen. In dieser Beziehung aber hat das Gesetz dasjenige erreicht, was möglich war, und mit diesem Ergebnis dürfen sich alle diejenigen begnügen, denen das Wohl des Reiches am Herzen liegt.

^pes cüe 1a, litterature alleman^e.

In vier Briefen. Dritter Brief, von allerhand nebenherlaufender Polemik.

ieber Leser! Ich gehe noch einen Schritt weiter. Die unselige Krankheit, die unsern Freund betroffen hat, hat ihm nicht nur seine literarhistorische Thätigkeit in eitel Galle verkehrt; sie hat ihn auch nnfühig gemacht, rein litterarhistorisch zu denken. Was er auch sinnt, immer drängen sich gewisse historische und politische Gedankcnrcihcn heran, die ihn schwer Plagen und nur ungern weichen. Begrüßen

SW ^