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verabschiedete Vffiziere.
lins über ihn gut heißen: „Er hat nichts gethan, was er hätte unterlassen sollen, und er hat nichts unterlassen, was er hätte thun sollen." Wir werden nimmer seines gleichen sehen. VÄs ssnkx Iinxerator!
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Verabsck)iedete Offiziere.
(Schluß.)
as den Offizier für Agentenstcllm bei Versicherungsgesellschaften verwendbar erscheinen läßt, sind einige der Eigenschaften, welche man beim Durchschnittsosfizier unbedingt vorauszusetzen sich gewöhnt hat, weil sie ihm, falls er sie nicht schon vorher gehabt haben sollte, im Laufe seiner Dienstzeit anerzogen worden sind; es sind dies hauptsächlich sicheres, gewandtes und taktvolles Auftreten, die Umgangsformen der guten Gesellschaft, vor allem aber die mehr oder weniger bei ihm vorausgesetzte nahe Bekanntschaft mit der letztern, in deren Kreisen zu wirken gerade der Offizieragent besonders ausersehen ist. Außerdem steht dem Ofsizieragenten empfehlend zur Seite die allgemeine Achtung seines Standes, der auch dem vormaligen Offizier noch in weitern Kreisen zu statten kommt; man pflegt bei ihm Glaubwürdigkeit, anständige Gesinnung, sowie guten Glauben an die von ihm vertretene Sache vorauszusetzen. Man kann sagen: das sind lauter empfehlende Eigenschaften, die hier in Betracht kommen, und somit ließe sich dagegen eigentlich nichts einwenden. Freilich hat er mit ihnen zu operiren als Mittel zum Zweck im kaufmännischen Sinne, was bisher nicht der Fall war, wo sie selbstverständliche und unerläßliche Zugabe seiner Stellung waren. Daß er jetzt Kaufmann, auf möglichsten Erwerb angewiesener Geschäftsmann wird, wenn er eine Agentenstelle annimmt, muß er sich ja sagen; sich selbst und seiner Direktion gegenüber ist er nun darauf angewiesen, alle erlaubten Hebel in Bewegung zu setzen, welche ihm bei seinem Geschäft förderlich sein können, um damit einen gewissen Druck auf seine Kunden auszuüben und sie zu einer Versicherung zu bewegen. Es liegt ja auch hierin nichts unehrenhaftes, niemand stößt sich an einen reich gewordenen Kaufmann; es bleibt ja auch dem Offizieragenten allein überlassen, wie weit er hierin gehen will, er ist überall sein eigner Nichter und hat kaum eine Kontrole. Sein früherer Stand hat ihn ausgeschlossen und überläßt es ihm, sich durchzuschlagen, wie er kann, muß dies ihm überlassen, aber er steht dem Beruf der