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Reichsrath. Früher hatten sie sogar über dem Neichsverweser gesessen. Als sich nun bei den Verhandlungen Thüre Jönssen den Bischöfen geneigt zeigte, und die andern schwiegen, d.i brach Gustav los: „Bekommen die Leute nicht Regen, so ist es unsere Schuld; fehlt ihnen Sonnenschein, so ist es desgleichen; kommen schwere Jahre, Hunger und Pest, so werden wir beschuldigt; alle wollt Ihr uns meistern; Mönche und Priester und Creaturen des Papstes setzt Ihr uns über das Haupt; — wer wollte unter solcher Bedingung Euer König sein? Nicht der schlimmste in der Hölle, viel weniger ein Mensch. Seid daher bedacht, wie ihr mich redlich aus dem Regiment entlaßt, und mir dasjenige erstatten mögt, was ich von meinem Eigen für das Allgemeine ausgegeben; dann werde ich hinwsgziehen und mein undankbares Vaterland nie wieder sehen." Unter Thränen verließ der König darauf den Saal. Nun folgte allgemeine Unschlüssigkeit, welcher Bauern und Bürger am dritten Tage dadurch ein Ende machten, daß sie Adel und Prälaten zwangen, eine Bitt- Deputation an den König abzuschicken; dieser aber ward erst am vierten Tage nach viermaligem Bitten und Fußfall bewogen, wieder in der Versammlung zu erscheinen. Er sah alle seine Forderungen bewilligt, und diese lauten in dem am Johannistage 1S27 verkündigten Westeräser Receß in Bezug auf die Kirche so: Der König hat das Recht die Schlösser und Schanzen der Bischöfe sich anzueignen, die Einkünfte der Bischöfe, Domkirchen und Kanoniker zu bestimmen, die Strafgelder anstatt der Bischöfe einzuziehen und über die Klöster nach Gutdünken zu verfügen; der Adel soll ermächtigt sein, das was von feinem Erb und Eigenthum an zinsfreiem Land seit 1454, an steuerbarem „wie lange es auch veräußert gewesen", an Kirche und Klöster gebracht worden, wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Erbe durch zwölf Männer Eidschwur sein Recht bekräftigen kann. In Sachen der Religion wurde festgesetzt, daß die Prediger das Recht haben sollten, das reine Wort Gottes zu verkündigen, „nicht aber, fügte der Adel hinzu, ungewisse Wunderzeichen, Menschenerfindungen und Fabeln, wie es bisher viel geschehen." Bürger und Bauern meinien, „es gehe über ihren Verstand" dergleichen selbst zu untersuchen, „denn", sagten die Bauern, „schwer sei, tiefer zu urtheilen, als der Verstand zusagt." In einem Zusatzartikel, der sogenannten Westeräser Ordonnanz, wird bestimmt: „es solle ein Register über sämmtliche Zinseinnahmen der Bischöfe, Domkirchen und Kanoniker aufgestellt werden, und der König solle ihnen vorschreiben, wie viel sie davon behalten und wie viel sie an ihn abliefern sollten; höhere und niedere geistliche Aemter sollen nur unter Einwilligung des Königs besetzt werden; in weltlichen Dingen sollen die Priester unter weltlicher Aufsicht stehen und bei ihrem Sterben solle kein Theil ihres Nachlasses den Bischöfen anheim fallen, endlich solle das Evangelium