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Die Herero : ein Beitrag zur Landes-, Volks- und Missionskunde / von J. Irle
Entstehung
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Sechstes Capitel.

Einteilung uncl Gliederung cles Volkes.

Omaanüa un6 Otu^o.

Die Hercro sind in gewisse Gemeinschaftsverbände, welche die Stelle der bei andern Völkern vorhandenen Einteilung nach Stämmen einnehmen, geteilt. Es sind dies die Omaanda und Otuzo. Ihre Namen können uns auch einiges Licht über geschichtliche Fragen geben. Jenes sind Familien-Abteilunge», in welche sich das Volk gliedert. Jeder Herero gehört zu einer dieser Omaanda und weiß genau, zu welcher. Auch die Otuzo, Sing. Oruzo, sind, wenn auch in anderer Weise, Familienverbände. Es finden sich in jeder Eanda (Sing. von Omaanda) Angehörige jeder beliebigen Orozu. Diese beiden Arten der Volkseinteilungen sind nicht voneinander abhängig noch unter sich gleichwertig. Nach der etymologischen Bedeutung der Worte kommt Eanda von dem Verb. .junäu, endigen, Oruzo von dem Verb. 2 UU, M6 herkommen, in räumlichem, nicht zeitlichem Sinne. Der Unterschied zwischen den Omaanda einerseits und den Otuzo andrerseits ist der: Jene sind soziale Verbände, diese religiöse. Die Otuzo bezeichnen die Speisegesetze und religiösen Gebräuche, zu denen jeder Angehörige seiner Oruzo verpflichtet ist. Die Omaanda vererben sich von den Müttern, die Otuzo von den Vätern auf die Kinder fort. Alle Nachkommen einer Mutter gehören zu deren Eanda. Die Entstehungssagen der Omaanda handeln deshalb nur von Frauen, die der Otuzo nur von Männern. Die Frau tritt bei ihrer Verheiratung in die Oruzo ihres Mannes. Dagegen kann keiner die Eanda, der er durch Geburt von seiner Mutter her angehört, ver­lassen. Die Speisegesetze der verschiedenen Otuzo sind nicht gleichwertig. Es will mir scheinen, daß die Frau außer an die Oruzo ihres Mannes auch noch an die ihres Vaters gebunden ist, ja auch ihre Söhne. Die Omaanda spielen eine große Rolle bei dem Erbrecht, (vergl. dieses), die Otuzo bei der Thronfolge. Das Eigentum, der Viehbesitz z. B., muß in derselben Eanda bleiben. Die Häuptlingsschaft ist mit der Priesterwürde verbunden und muß deshalb bei derselben Oruzo verbleiben. Ein Häuptlingssohn z. B., der nicht zu der Oruzo seines Vaters gehört, kann nicht sein Nachfolger werden. Das Nähere werden wir bei dem Erb- und Erbfolgerecht sehen.

Über die Otuzo läßt sich nichts Gewisses sagen, ihre ursprüngliche Be­deutung ist dunkel. So sinnlos uns die Vorschriften derselben vorkommen, so peinlich genau werden sie von den Herero befolgt. Die Otuzo sind viel zahl­reicher als die Omaanda. Ihre Namen sind meist unklar. Das Präfix: orn, mit dem ihre Namen beginnen, ist Genitiv Präs. von oruso. Daher lautet die Antwort aus die Frage:Du ?u inu uni?" Von wem stammt er? etwa: Oru iiAuu IioiiAg^ von der Oruzo der onKnalionKö. Bei Personen einer