Jahrgang 
1906: Neunter Band. 1905
Entstehung
Seite
288
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288 Bektm., betr. Eröffnung von chin. Schulen. 2. Jan. Bektm., betr. Wasserabgabe. 4 . Jan.

1900 .

2. Bekanntmachung des Kommissars für chinesische Angelegenheiten, betreffend Eröffnung von chinesischen Schulen. Vom 2. Januar 1905.

(Amtsblatt 1905, S. 9.)

Am 2S. Februar dieses Jahres wird in Tai tung sehen und Fa liai sy eine chinesische Schule eröffnet werden.

Der Kursus ist vorläufig auf 5 Jahre berechnet und entspricht dem einer Volksschule. Der wissenschaftliche Unterricht umfaßt Chinesisch (Schreiben und Lesen), Rechnen und etwas Geographie. Das Ziel ist, dem Schüler einer­seits eine lebendige und ausreichende Kenntnis der chinesischen Literatur zu geben und ihn anderseits in den Stand, zu setzen, sich in seiner Muttersprache mündlich und schriftlich klar und präzise auszudrücken. Auch der Rechen­unterricht soll zugleich Übung im klaren Denken und richtigen Sprechen sein.

Der Unterricht fängt mit der V. Klasse an; jährlich wird eine weitere Klasse bis zum Ausbau der Schule hinzugefügt werden. Beim Abgang aus der Schule wird ein Zeugnis erteilt, welches zur Aufnahme in die höheren Schulen berechtigt.

Der Unterricht in der Volksschule ist frei. Lehrmittel werden bis auf weiteres unentgeltlich geliefert.

Anmeldungen von Schülern, welche das 7. Lebensjahr vollendet haben müssen, werden in der Chinesischen Kanzlei (Yamen) für Tai tung tschen und beim Bezirksamt Litsun für Fa liai sy vom 15. Februar d. Js. ab seitens der Väter oder älteren Brüder entgegengenommen. Innerhalb des Schuljahres werden neue Schüler nicht aufgenommen.

Tsingtau, den 2. Januar 1905.

Der Kommissar für chinesische Angelegenheiten.

3. Bekanntmachung des Baudirektors, betreffend Wasserabgabe.

Vom 4. Januar 1905.

(Amtsblatt 1905, S. 11.)

In Ergänzung der Ziffer 3 derBestimmungen über den Bezug von Wasser aus dem fiskalischen Wasserwerk (Amtsblatt 1904, S. 106)*) werden die Kosten für die kunstgerechte Herstellung eines normalen Wassermesserschachtes von 0,80 m Breite und 1,20 m Länge einschließlich aller Erd-, Felsarbeiten und Liefe­rung aller Materialien, sowie einer wasserdicht schließenden Abdeckung auf 70 Dollar festgesetzt. Jede erforderliche Mehrlänge von 20 cm erhöht diesen Betrag um 10 Dollar.

Tsingtau, den 4. Januar 1905.

Der Kaiserliche Baudirektor.

*) Vgl. D. Kol. Gesetzgeb. VIH, S. 284.