Allgemeines.
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B. Veterinärärztlicher Teil.
Berichterstatter: Dr. G. Lichte nheld, Leiter des Veterinärwesens.
I. Allgemeines.
1. Personal.
Die Veterinärdienststellen wurden im Berichtsjahre 11m eine (Aruscha) vermehrt.
Ähnlich wie im Vorjahre wurde der größte Teil der Regierungstierärzte durch die Nachricht von dem Auftreten der Rinderpest, diesmal in Britisch-Ostafrika, für mehrere Monate ihren Arbeiten entzogen, um lediglich im Interesse einer Abwehr der Rinderpest tätig zu sein. Dr. Lichtenheld wurde zu diesem Zweck etwa 2V2 Monate nach Britisch-Ostafrika gesandt.
2. Veterinär-sanitäre Einrichtungen.
Die Zecken verursachen in den heißen Ländern durch Blutentziehung und Hautverletzungen teilweise erhebliche Schädigungen der Viehbestände. Eine wesentliche größere Bedeutung kommt ihnen aber als Verbreiter von Tierkrankheiten, im hiesigen Schutzgebiet speziell des Küstenfiebers der Rinder, zu. Diese Schädlichkeiten der Zecken machen sich besonders auf den Viehtreibestraßen und Stapelplätzen bemerkbar. Zu ihrer Bekämpfung haben sich in Südafrika Viehbäder sehr bewährt. Es ist beabsichtigt, derartige Viehbäder an den wichtigsten Treibestraßen und Lagerplätzen zu errichten. Am Ende des Berichtsjahres ist mit dem Bau der Bäder zunächst in Daressalam und Korogwe begonnen worden.
3. Verordnungen.
Am 1. März 1911 trat die Verordnung, betreffend Bekämpfung des Küstenfiebers vom 27. Dezember 1910, in Kraft, die gleichlautende frühere Verordnung vom 27. Februar 1909 wurde gleichzeitig aufgehoben. Die neue Verordnung enthält gegenüber der alten drei hauptsächliche Änderungen. Es wird zunächst den örtlichen Verwaltungsbehörden das Recht eingeräumt, die Einfuhr von Rindern in gesperrte Gebiete zum Zwecke der Schlachtung innerhalb einer bestimmten Frist oder bei nachfolgender Stallhaltung zu gestatten.