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1913: 1910/11
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I. Deutsch-Ostafrika,

(Bericht des Medizinalreferats.)

A. Ärztlicher Teil.

1. Allgemeines.

1. Sanitätspersonal.

Nach dem Etat sollte das europäische Personal für den Sanitäts­dienst im Schutzgebiete bestehen aus:

41 Sanitätsoffizieren der Schutztruppe,

1 Sanitätsoffizier des Heeres,

67 Sanitätsunteroffizieren der Schutztruppe,

3 Regierungsärzten,

1 Nahrungsmittelchemiker, zugleich Apotheker,

1 Laboratoriumsgehilfen,

2. Kanzleigehilfen,

11 Schwestern des deutschen Frauenvereins vom Roten Kreuz für die Kolonien.

Von den drei in den Etat eingestellten Regierungsarztstellen wurde die eine in der Mitte des Berichtsjahres besetzt, die beiden an­deren konnten noch nicht besetzt werden. Mit den ihnen zugedach­ten Aufgaben mußten, wie in den letzten Jahren, Sanitätsoffiziere be­traut werden.

Die Leitung des gesamten Sanitätsdienstes und die damit ver­bundene Verwaltungstätigkeit lag dem Medizinalreferat ob, das vom Oberstabsarzt der Schutztruppe wahrgenommen wurde.

4 Sanitätsoffiziere und 10 Sanitätsunteroffiziere sowie ein Kanz­leigehilfe fanden in den großen Krankenanstalten, nämlich dem Gou­vernements - Krankenhause Daressalam, dem Gouvernements - Kran­kenhause zu Tanga und dem Sewa-Hadji-Hospital für Farbige in Daressalam Vei Wendung.

16 Sanitätsoffiziere und 21 Sanitätsunteroffiziere waren auf den gleichen wie im Vorjahre ständig in Betrieb gehaltenen Sanitäts­dienststellen verteilt. Die Sanitätsdienststelle Bagamojo, die bisher durch einen vertraglich verpflichteten Zivilarzt versehen worden war, wurde im Berichtsjahre durch einen Sanitätsunteroffizier besetzt.

Medizinalberichte über die deutschen Schutzgebiete. 1910/11.

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