I. Deutsch-Ostafrika,
(Bericht des Medizinalreferats.)
A. Ärztlicher Teil.
1. Allgemeines.
1. Sanitätspersonal.
Nach dem Etat sollte das europäische Personal für den Sanitätsdienst im Schutzgebiete bestehen aus:
41 Sanitätsoffizieren der Schutztruppe,
1 Sanitätsoffizier des Heeres,
67 Sanitätsunteroffizieren der Schutztruppe,
3 Regierungsärzten,
1 Nahrungsmittelchemiker, zugleich Apotheker,
1 Laboratoriumsgehilfen,
2. Kanzleigehilfen,
11 Schwestern des deutschen Frauenvereins vom Roten Kreuz für die Kolonien.
Von den drei in den Etat eingestellten Regierungsarztstellen wurde die eine in der Mitte des Berichtsjahres besetzt, die beiden anderen konnten noch nicht besetzt werden. Mit den ihnen zugedachten Aufgaben mußten, wie in den letzten Jahren, Sanitätsoffiziere betraut werden.
Die Leitung des gesamten Sanitätsdienstes und die damit verbundene Verwaltungstätigkeit lag dem Medizinalreferat ob, das vom Oberstabsarzt der Schutztruppe wahrgenommen wurde.
4 Sanitätsoffiziere und 10 Sanitätsunteroffiziere sowie ein Kanzleigehilfe fanden in den großen Krankenanstalten, nämlich dem Gouvernements - Krankenhause Daressalam, dem Gouvernements - Krankenhause zu Tanga und dem Sewa-Hadji-Hospital für Farbige in Daressalam Vei Wendung.
16 Sanitätsoffiziere und 21 Sanitätsunteroffiziere waren auf den gleichen wie im Vorjahre ständig in Betrieb gehaltenen Sanitätsdienststellen verteilt. Die Sanitätsdienststelle Bagamojo, die bisher durch einen vertraglich verpflichteten Zivilarzt versehen worden war, wurde im Berichtsjahre durch einen Sanitätsunteroffizier besetzt.
Medizinalberichte über die deutschen Schutzgebiete. 1910/11.
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