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1910: 1908/09 / hrsg. vom Reichskolonialamt
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I. Deutsch-Ostafrika.

B. Veterinärärztlicher Teil.

(Berichterstatter Regierungstierarzt Dr. L ichtenheld.)

I. Personalien.

In dem Berichtsjahre erfolgte eine Vermehrung der Tierarzt­stellen von zwei auf fünf. Neugeschaffen wurden die Stellen in Kondoa-Irangi, Tabora und Muansa. Der in Daressalam statio­nierte Tierarzt wurde zum Korreferenten für das Veterinär wesen beim Gouvernement ernannt.

II. Seuchenpolizeiliche Verordnungen.

Der bisher bestehende allgemein empfundene Mangel an ge­setzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Tierseuchen wurde im Berichtsjahre beseitigt. Es wurden folgende drei Verordnun­gen ausgearbeitet: 1. betr. die Bekämpfung der Tierseuchen,

2. betr. die Bekämpfung des Küstenfiebers, 3. betr. den Transport von Rindern. Die beiden ersten Verordnungen treten am 1. Mai 1909 in Kraft, die dritte Verordnung wird in Kraft treten mit der Veröffentlichung der Viehtreibewege.

III. Infektionskrankheiten.

1. Küstenfieber.

Die Ausbreitung dieser Seuche im Bezirk Langenburg wurde im Berichtsjahre genau untersucht (L i c h t e n h e 1 d). Es wurde fest­gestellt, daß in den Landschaften Kondeunterland, Kondeoberland, Untali, Buanji, Niederusafua und in einem Teil von Unika die Seuche endemisch vorkommt. Die Kälber werden in diesen Gebieten im all­gemeinen im ersten Lebensjahre infiziert, es sterben 3070% der Nachzucht; die Verluste sind in der trockenen Zeit und in regen­armen Jahren gering, während der Regenzeit und in regenreichen Jahren groß.

Das auffallendste klinische Symptom ist eine sehr bedeutende Anschwellung der in der Umgebung der Ohren gelegenen Lymph- drüsen, der meist eine Schwellung der Bugdrüsen folgt. Den Ein­geborenen ist der spezifische Charakter der Krankheit bekannt, sie nennen sie Matussi. Mittels Brennen der geschwollenen Drüsen mit glühendem Eisen wollen sie gute Erfolge erzielen. Bemerkenswert ist es, daß bei der Matussi nur ausnahmsweise viele Piroplasmen im Blute auftreten, meist sind nur die Kochschen Kugeln in den er­krankten Drüsen und der Milz nachzuweisen.

Die verseuchten Gebiete sind von einer solchen Größe und be­sitzen eine solche Menge verseuchter Rinderherden, daß an eine Aus-