Der Vortrupp
8. Jahrgang Nr. 2^ Novemberheft
Gemeindebestimmungsrecht.
vor vierundzwanzig Jahren war es, in einer kleinen norwegischen Stadt.
Der ganzen Bevölkerung hatte sich eine seltsame Erregung bemächtigt. Line Stimmung herrschte, die beinahe einen festlichen Charakter trug. Zum ersten Male sollten die Männer und Frauen der Stadt von einem Recht Gebrauch machen, das ihnen im Vorjahre durch ein neues Staatsgesetz beschert worden war. In diesem Gesetz hieß es: „Alle Männer und Frauen der Gemeinde, die das sünfundzwanzigste Lebeusjahr erreicht haben, besitzen das Recht, durch Abstimmung darüber zu entscheiden, ob der Branntweinhandel innerhalb der Gemeinde weiter bestehen oder abgeschafft werden soll .... Alle fünf Jahre muß eine neue Abstimmung stattfinden."
Die Frauen waren besonders erregt. Aus den Dörfern der Umgegend kamen Bäuerinnen und Mägde herbeigeeilt, um während der Abstimmungsstunden den Städterinnen die tägliche Arbeit im Hause abzunehmen, damit nur keine an der Wahlurne fehle. „Die Frauen" — so lautet es in einem Bericht aus jenen Tagen — „uahmen den lebhaftesten Anteil. Sie faßten ihre Abstimmung gewöhnlich als eine religiöse Pflicht auf, eine willkommene Gelegenheit, Gutes zu tun. Sie gingen zur Abstimmung still und andächtig, wie sie zur Kirche gehen. Nicht selten legten sie ihre religiösen Gefühle in die Handlung hiuein. Mehrmals hörte man ein ,Im Namen Jesu', wenn der Stimmzettel in die Urne gelegt wurde." Wofür diese Frauen stimmten, darüber war niemand im Zweifel.
Dann kam die Zeit des Wartens, bis in die Nacht hinein. Als das Abstimmungsergebnis verkündet und bekannt wurde, daß die Mehrheit sich für die Abschaffung des Branntweinhandels entschieden habe, waren Freude und Jubel unbeschreiblich groß. „Man sah Frauen, die nie miteinander gesprochen hatten, einander die Hände drücken, während ihnen die Tränen in den Augen standen."
Seitdem haben viele Abstimmungen über Getränkehandel und -aus- schank stattgefunden. Nicht nur in Norwegen, sondern auch in andern skandinavischen Ländern und vor allem in Nordamerika und Australien ist dieses Abstimmungsrecht, das den angelsächsischen Ländern entstammt, wieder und wieder mit dem Erfolge ausgeübt worden, daß der Alkohol-