Jahrgang 
1903: 1902
Entstehung
Seite
318
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Sektion III.

Die rechtlichen und politischen Verhältnisse der Kolonien und überseeischen Interessengebiete.

Obmann: Regierungsrat Dr. Jacobi, Berlin (zugleich auch Vorsitzender). L Vorsitzender: Geh. Justizrat Professor Dr. Phil. Zorn, Bonn.

II. Vorsitzender: Kainniergerichtsrat Dr. F. Meyer, Berlin.

I. Schriftführer: Dr. Vosberg-Rekow, Berlin.

II. Schriftführer: Missionsinspektor Pastor Römer, Berlin.

III. Schriftführer: Rentner v. Bornhaupt, Berlin.

Die Grundlagen des deutschen Kolonialrechts.

Von Geh. Justizrat Professor Dr. Zorn, Bonn. (Plenarsitzung am 11. Oktober, Nachmittag.)

ln den noch nicht zwei Jahrzehnten, seitdem durch den Kaiser­lichen Schutzbrief über Angra Pequena die Grundlagen unserer i

kolonialen Entwickelung und damit unseres Kolonialrechtes gelegt i.

wurden, hat dieser Zweig des deutschen Reichsstaatsrechtes eine dem c

Umfang nach sehr bedeutende Entfaltung gefunden. In vier Bänden u

haben Riebow und weiterhin Zimmermann das weit zerstreute und b

teilweise schwer zugängliche Material im Aufträge unserer Kolonial­abteilung zusammengestellt und sich damit jedenfalls auch den Dank il

aller Kolonialfreunde verdient. Aber das umfangreiche Werk ist h

doch nur für eindringendes Studium geeignet, und welche Schwierig- -g

keiten es bietet, sich heute in unserem Kolonialrecht zu orientieren a