Sektion III.
Die rechtlichen und politischen Verhältnisse der Kolonien und überseeischen Interessengebiete.
Obmann: Regierungsrat Dr. Jacobi, Berlin (zugleich auch Vorsitzender). L Vorsitzender: Geh. Justizrat Professor Dr. Phil. Zorn, Bonn.
II. Vorsitzender: Kainniergerichtsrat Dr. F. Meyer, Berlin.
I. Schriftführer: Dr. Vosberg-Rekow, Berlin.
II. Schriftführer: Missionsinspektor Pastor Römer, Berlin.
III. Schriftführer: Rentner v. Bornhaupt, Berlin.
Die Grundlagen des deutschen Kolonialrechts.
Von Geh. Justizrat Professor Dr. Zorn, Bonn. (Plenarsitzung am 11. Oktober, Nachmittag.)
ln den noch nicht zwei Jahrzehnten, seitdem durch den Kaiserlichen Schutzbrief über Angra Pequena die Grundlagen unserer i
kolonialen Entwickelung und damit unseres Kolonialrechtes gelegt i.
wurden, hat dieser Zweig des deutschen Reichsstaatsrechtes eine dem c
Umfang nach sehr bedeutende Entfaltung gefunden. In vier Bänden u
haben Riebow und weiterhin Zimmermann das weit zerstreute und b
teilweise schwer zugängliche Material im Aufträge unserer Kolonialabteilung zusammengestellt und sich damit jedenfalls auch den Dank il
aller Kolonialfreunde verdient. Aber das umfangreiche Werk ist h
doch nur für eindringendes Studium geeignet, und welche Schwierig- -g
keiten es bietet, sich heute in unserem Kolonialrecht zu orientieren a