Teil eines Werkes 
Bd. 9, Text (1906) Das Deutsche Njassa- und Ruwuma-Gebiet : Land und Leute; nebst Bemerkungen über die Schire-Länder
Entstehung
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Grenzen des Gessunt- gebietes;

seine

Obcrßäclien-

Beschaffen-

lieit,

KAPITEL IV.

Uhehe, Ubena und Ussangu.

(Hierzu Atlas Tb. 3850.)

Die Landschaften Uhehe, Ubena und Ussangu bilden insgesamt einen Teil des innerafrikanischen Plateaus: ungefähr denjenigen Abschnitt desselben, welcher von den beiden grossen Quelladern des Rufidji, dem Ulanga-Ruhudje einerseits und dem grossen Ruaha anderseits, umfasst wird.

Die Nordgrenze bildet der grosse Ruaha*) bis zur Einmündung des Kisigo, dann der letztere, und endlich dessen Nebenfluss Msombe; nach Westen reicht die Grenze bis zum Ostabfall des Ukimbu-Plateaus und bis an das Livingstone- Gebirge;**) im Süden bildet ungefähr der Oberlauf des Ruhudje die Begrenzung und im Südosten der von SW. nach NO. streichende Steilabfall des Uhehe- Ubena-Plateaus.

Im Utschungwe-»Gebirge« (Tb. 33d) steigt dieser Steilabfall gleich einer Mauer schroff bis gegen 1500 m und höher an über die flachen, nur gegen 300 m hohen Niederungen des unteren Ruaha und des Ulanga, die bereits der tiefgelegenen Küstenzone angehören;***) in seinem westlichsten Teil aber löst sich der Plateauabfall in ausgedehnte Vorberge auf und fällt in mehreren Ab­sätzen zum Ruhudje-Tale ab. 2 )

Das Plateauland zeigt recht erhebliche Höhenunterschiede, und zwar nimmt die Höhe im allgemeinen von Süden nach Norden zu stetig ab. Meist erhebt es sich 10001500 m über den Meeresspiegel, einzelne Abschnitte sind jedoch nur 700800 m hoch, während andere auf 2000 m und darüber ansteigen. Auch die Oberflächenbeschaffenheit ist in den ver­schiedenen Abschnitten des grossen Gebietes nicht die gleiche: der östlichste Teil, das Land Uhehe, ist stark gebirgig; das südwestlich davon gelegene Ubena

*) Wobei freilich nach dem Vorgänge Glaunings 1 ) ein Stück des südlichen Ussagara mit zu Uhehe gerechnet w-ird.

**) Siehe Abschnitt VII u. VIII.

***) Siehe Seite 33.

') 28, S. 53; ») 67, S. 75 .