Grenzen des Gessunt- gebietes;
seine
Obcrßäclien-
Beschaffen-
lieit,
KAPITEL IV.
Uhehe, Ubena und Ussangu.
(Hierzu Atlas Tb. 38—50.)
Die Landschaften Uhehe, Ubena und Ussangu bilden insgesamt einen Teil des innerafrikanischen Plateaus: ungefähr denjenigen Abschnitt desselben, welcher von den beiden grossen Quelladern des Rufidji, dem Ulanga-Ruhudje einerseits und dem grossen Ruaha anderseits, umfasst wird.
Die Nordgrenze bildet der grosse Ruaha*) bis zur Einmündung des Kisigo, dann der letztere, und endlich dessen Nebenfluss Msombe; nach Westen reicht die Grenze bis zum Ostabfall des Ukimbu-Plateaus und bis an das Livingstone- Gebirge;**) im Süden bildet ungefähr der Oberlauf des Ruhudje die Begrenzung und im Südosten der von SW. nach NO. streichende Steilabfall des Uhehe- Ubena-Plateaus.
Im Utschungwe-»Gebirge« (Tb. 33d) steigt dieser Steilabfall gleich einer Mauer schroff bis gegen 1500 m und höher an über die flachen, nur gegen 300 m hohen Niederungen des unteren Ruaha und des Ulanga, die bereits der tiefgelegenen Küstenzone angehören;***) in seinem westlichsten Teil aber löst sich der Plateauabfall in ausgedehnte Vorberge auf und fällt in mehreren Absätzen zum Ruhudje-Tale ab. 2 )
Das Plateauland zeigt recht erhebliche Höhenunterschiede, und zwar nimmt die Höhe im allgemeinen von Süden nach Norden zu stetig ab. Meist erhebt es sich 1000—1500 m über den Meeresspiegel, einzelne Abschnitte sind jedoch nur 700—800 m hoch, während andere auf 2000 m und darüber ansteigen. Auch die Oberflächenbeschaffenheit ist in den verschiedenen Abschnitten des grossen Gebietes nicht die gleiche: der östlichste Teil, das Land Uhehe, ist stark gebirgig; das südwestlich davon gelegene Ubena
*) Wobei freilich nach dem Vorgänge Glaunings 1 ) ein Stück des südlichen Ussagara mit zu Uhehe gerechnet w-ird.
**) Siehe Abschnitt VII u. VIII.
***) Siehe Seite 33.
') 28, S. 53; ») 67, S. 75 .