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Deutschlands Kolonien : Erwerbungs- und Entwickelungsgeschichte, Landes- und Volkskunde und wirtschaftliche Bedeutung unserer Schutzgebiete / von Kurt Hassert
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J.

4. Deutsch-Osfafrika.

Kolonialgeschichtliche Entwicklung.

Nachdem 1886 die reinliche Scheidung zwischen dem Besitze des Sultans von Sansibar und den Erwerbungen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft erfolgt war, hatte Deutschland wohl ein Kolonialgebiet er­halten, das aber im politischen Sinn noch keinen Zugang zum Meere besaß. Doch schien die Zukunft um so glänzender, als 1888 der Sultan bewogen worden war, der Gesellschaft die ganze Küste und die Er­hebung der Zölle für die Dauer von 50 Jahren pachtweise gegen be­stimmte Entschädigungen zu überlassen und ihr zu gestatteu, in den gepachteten Zollstätten eine eigene Flagge, die sogenannte Usambara- Flagge, neben der Sultansflagge zu führen. Aber dieser Erfolg, der den Fernerstehenden außerordentlich groß erscheinen mußte, weil er den Deutschen die Herrschaft des Landes in die Hand gab, war nur ein scheinbarer Gewinn und barg die Keime' ernster Verwickelungen in sich, da der Sultan unter dem Drucke der Umstände und nicht ganz frei­willig so weitgehende Zugeständnisse eingeräumt hatte. Sein Nachfolger dachte erst recht nicht daran, das getroffene Abkommen zu halten. Die Araber fürchteten nicht mit Unrecht die Beeinträchtigung ihres Handels, die Unterbindung des von ihnen mit Gewinn betriebenen Schmuggels und die Unterdrückung des Sklavenhandels, der für 'sie geradezu eine Lebensfrage war, weil er ihnen die nötigen Arbeitskräfte zur Bewirt­schaftung der Pflanzungen lieferte. Die Deutsch-Ostafrikänische Gesell­schaft selbst legte das Schwergewicht ihrer Tätigkeit viel mehr auf die Ausnutzung der Zölle als auf die wirtschaftliche Erschließung ihres Ge­bietes und erregte hierbei durch ihre vollständige Unkenntnis der Ver­hältnisse und durch mancherlei daraus entspringende Mißgriffe, durch Verletzung bestehender Bräuche, durch ein leider oft nichts weniger als rücksichtsvolles und entgegenkommendes Benehmen ihrer Beamten und durch unangebrachte Neuerungen und Verordnungen bei den von Haus aus friedfertigen Eingeborenen viel böses Blut. Dabei besaß sie außer den durchaus unzuverlässigen Sultanssoldaten nicht die geringste