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f) Eingeborenen-Werften werden mit , Wasserstellen
mit U angedeutet.
g) Gebirge werden durch Kurvenlinien und mit Sepia gekennzeichnet.
h) An den Farmgrenzen sind die Nachbarn beizuschreiben; ebenso wird auf der Karte unten links das Verzeichnis der Nachbarn, nach Himmelsrichtungen getrennt, hinzugefügt.
7. Auf jeder Karte ist unten der Massstab zu zeichnen.
8. Das sonstige Beschreiben der Karten geschieht nach den preussi- schen Katastervorschriften. Hierbei wird folgendes bemerkt: „Bevor die Vermessungsakten dem Bureau der Landesvermessung zur Bearbeitung oder Prüfung eingereicht werden, sind, soweit solches noch nicht geschehen, den vermessenen Farmen Namen beizulegen.“
Die Anweisung für die Privat- und Gesellschafts-Landmesser tritt am 1. November 1901 für den Bereich des südwestafrikanischen Schutzgebietes in Kraft.
Windhuk, den 7. Oktober 1901.
Der Kaiserliche Gouverneur.
L e u t w e i n.
57. Landverkäufe der Deutschen KoIonial=GeseIIschaft für
Südwestafrika.
Der Geschäftsbericht der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für das Jahr 1902/1903 sagt folgendes:
Seit dem Bestehen der Gesellschaft bis zum Berichtstage sind von derselben an Gelände in Deutsch-Südwestafrika mit Ausschluss des Kaoko- feldes verkauft worden und zwar:
1. an Bauplätzen:
a) in Swakopmund 133 578 qm zu durchschnittlich 1,35 M. pro qm, beginnend von 0,50 M. und steigend bis 4,50 M, pro qm,
b) in Lüderitzbucht 6454 qm zu durchschnittlich 2,20 M. pro qm,
c) in Windhuk 1417 qm zu durchschnittlich 2,90 M. pro qm;
2. an Farmland:
104 941 ha zu Preisen von 0,80 M. bis 1,50 M. pro ha.
Verpachtet wurden in gleichem Zeiträume 130 500 ha Farmland zu einer Durchschnittspacht von 7% Pf. pro ha jährlich.
Hesse, Die Landfrage in Südwestafrika. 8