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- Titelblatt
- Übersicht der für die Beurteilung der Landfrage und der Frage der Rechtsgültigkeit der Konzessionen in Südwestafrika massgebenden Gesetze, Verordnungen, Verfügungen und Konzessionen.
- Zusammenfassung der für die Beurteilung der Landfrage und der Frage der Rechtsgültigkeit der Konzessionen in Südwestafrika maßgebenden Gesetze, Verordnungen, Verfügungen und Konzessionen.
- 1. Das deutsch-englische Abkommen vom 1. Juli 1890.
- 2. Das Abkommen mit Portugal vom 30. Dezember 1886.
- 3. Verordnung betreffend den Erwerb von Grundeigentum.
- 4. Nachtragsverordnung zu der Verordnung über den Erwerb von Grundeigentum im südwestafrikanischen Schutzgebiete vom 1. Oktober 1888, betreffend den Abschluss von Pachtverträgen daselbst.
- 5. Verordnung betreffend die Rechtsverhältnisse in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 6. Dienstanweisung betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 7. Verordnung betreffend das Aufgebot von Landansprüchen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 8. Bekanntmachung betreffend das Aufgebot von Landansprüchen in Süd-Namaqualand.
- 9. Aufgebot von Landansprüchen im mittleren Teile des Schutzgebiets.
- 10. Aufgebot betreffend Landansprüche im südwestafrikanischen Schutzgebiete.
- 11. Aufgebot des Landeshauptmanns, betreffend Landansprüche im südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 1. September 1896.
- 12. Aufgebot.
- 13. Bekanntmachung.
- 14. Ungültigkeitserklärung von Landansprüchen.
- 15. Gesetz vom 17. April 1886 betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete.
- 16. Konsulargerichtsbarkeitsgesetz vom 10. Juli 1879.
- 17. Zu § 3 des Gesetzes vom 17. April 1886.
- 18. Verordnung betreffend die Rechtsverhältnisse in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 19. Gesetz vom 15. März 1888 betreffend die Rechtsverhältnisse der Deutschen Schutzgebiete.
- 20. Allerhöchste Verordnung, betreffend die Regelung der Verwaltung und Rechtspflege in den zu den Schutzgebieten nicht gehörigen Teilen der deutschen Interessenspähren in Afrika.
- 21. Erlass des Reichskanzlers, betreffend Grunderwerb der Beamten in den Schutzgebieten.
- 22. Runderlass des Reichskanzlers an sämtliche Dienststellen, betreffend Grunderwerb in den Schutzgebieten.
- 23. Runderlass des Reichskanzlers, betreffend Erbauung eigener Wohnhäuser.
- 24. Allerhöchste Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen in Deutsch-Südwestafrika.
- 25. Ausführungsbestimmungen.
- 26. Runderlass der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes, betreffend die Veräusserung von Regierungsgrundstücken.
- 27. Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend den Grundstückserwerb an der Bahnlinie Swakopmund-Windhuk.
- 28. Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Vermessung von Grundstücken.
- 29. Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend die Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen.
- 30. Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen.
- 31. Bedingungen für den öffentlichen Verkauf von Regierungsfarmen.
- 32. Bedingungen des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika für den Verkauf von Regierungsfarmen in den eroberten Gebieten bei Outjo und Gobabis für wehrpflichtige Deutsche.
- 33. Bedingungen für den öffentlichen Verkauf von Regierungsfarmen, vom Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika erlassen.
- 34. Vorzugsbedingungen für den Verkauf von Regierungsfarmen für wehrpflichtige Reichsangehörige, vom Gouverneur von Südwestafrika erlassen.
- 35. Bedingungen für die Gewährung staatlicher Ansiedlungsbeihilfen im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete.
- 36. Gesetz vom 25. Juli 1900 in der Form der Bekanntmachung vom 10. September 1900.
- 37. Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900.
- 38. Kaiserliche Verordnung betr. die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten.
- 39. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten, vom 21. November 1902 (Reichs-Gesetzblatt S. 283).
- 40. Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika zu der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten, vom 21. November 1902 (Reichs-Gesetzbl. S. 283), und der hierzu erlassenen Verfügung des Reichskanzlers vom 30. November 1902.
- 41. Verordnung über die Enteignung von Grundeigentum in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. Vom 14. Februar 1903.
- 42. Verfügung zur Ausführung des Abschnittes IX der Kaiserlichen Verordnung über die Enteignung von Grundeigentum in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 14. Februar 1903.
- 43. Grenzfestsetzung mit den Kapitänen von Okahandja, Omaruru, Otjimbingue von 1894.
- 44. Feststellung der Südgrenze des Hererolandes.
- 45. Protokoll, betreffend Abreitung der Südgrenze des Hererolandes.
- 46. Omaruru, den 30. November 1894.
- 47.
- 48. Urkunde darüber, wie das Gebiet von Keetmanshoop Kronland geworden ist.
- 49. Urteil gegen den Kapitän von Bethanien auf Abtretung von Land.
- II. Schaffung von Reservaten.
- 51. Witbooireservat.
- 52. Okahandjareservat.
- 53. Otyimbingwereservat.
- 54. Die Besiedlung des Schutzgebietes.
- 55. Denkschrift, betreffend die staatliche Förderung der Besiedlungen des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiets.
- 56. Anweisung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend die Ausführung von Vermessungsarbeiten durch Privat- oder Gesellschafts-Landmesser.
- 57. Landverkäufe der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika.
- 58. Landverkäufe.
- [Nachtrag]
- 1. Verfügung, betreffend die Verleihung von Minenkonzessionen durch Häuptlinge des Schutzgebietes.
- 2. Bekanntmachung betreffend die Verleihung von Minenkonzessionen durch Häuptlinge in der Interessensphäre von Südwestafrika.
- 3. Verordnung betreffend das Bergwesen und die Gewinnung von Gold und Edelsteinen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 4. Verordnung betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 5. Verordnung betreffend Beschwerden gegen Entscheidungen der Bergbehörde.
- 6. Verordnung betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 7. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 6. September 1892.
- 8. Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 9. Aufgebot.
- 10. Bekanntmachung betreffend Bergwerksgerechtsame im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 11. Aufgebot des Kaiserlichen Landeshauptmanns betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiete.
- 12. Aufgebot des Kaiserlichen Landeshauptmanns von Deutsch-Südwestafrika, betreffend Bergrechte im Jan Jonker-Gebiete.
- 13. Das erste Schürfgebiet in Südwestafrika.
- 14. Bergregulativ der Gesellschaft "South African Territories Limited".
- 15. Allerhöchsten Ordre, betreffend Sonderberechtigungen im Bergwesen des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebietes.
- 16. Verfügung des Reichskanzlers, betreffend Edelsteinbergbau im Süden des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebietes.
- 71. Kaiserliche Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika.
- 18. Verfügung zur Ausführung der Kaiserlichen Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika vom 8. August 1905 (Reichs-Gesetzbl. S. 727).
- 2. Ausschlussurteil wegen Landansprüche in Bethanien.
- 3. Verfügung der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes, betreffend Veräusserung und Belastung der Grundstücke der deutschen Schutzgebiete.
- 4. Verfügung der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes, betreffend Abänderung der Verfügung betr. Veräusserung und Belastung der Grundstücke der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiet.
- 5. Protokoll.
- 1. Vertrag zwischen der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika und der Kaoko Land- und Minengesellschaft vom 12. August 1893.
- 2. Nachträgliche Vereinbarung zwischen der deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika und der Kaokogesellschaft vom 4./8. Dezember 1893.
- Konzession für die Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika vom 11. August 1893.
- 1. Die Konzession der South West Africa Co. vom 12. September 1892.
- 2. Protokoll, betreffend die Ausführung der Damaralandkonzession vom 14. November 1892.
- 3. Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt (Kolonialabteilung) und der South West Africa Company vom 11. Oktober 1898.
- 4. Die vom Kolonialrat gefassten Beschlüsse, betreffend die Zulassung ausländischer Gesellschaften zum Geschäftsbetrieb in den Schutzgebieten und die Berechtigung der Eingeborenen zu Verfügungen öffentlich rechtlicher Natur.
- 5. Vertrag.
- 6. Pachtvertrag von 1903.
- 1. Vertrag der South-West-Africa-Company mit der Diskonto-Gesellschaft in Berlin und der Exploration Company Limited in London, betreffend die Ausnutzung der der South-West-Afrika-Company zustehenden Rechte.
- 2. Konzession des Reichskanzlers zum Bergbau und Eisenbahnbau im nördlichen Teile des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebietes an die Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft.
- Vertrag vom 12. Mai 1903.
- 4. Schreiben der Kolonialabteilung vom 7. Juli 1903.
- 1. Schreiben der Kolonialabteilung vom März 1892.
- 2. Bestimmungen für die Siedlung in Klein-Windhuk.
- 3. Konzession für die Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika vom 2. März 1896.
- 4. Vereinbarung zwischen der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts und der Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika vom 19. April 1898.
- 5. Vertrag.
- I. Im Bondelswartsgebiet.
- II. Im Zwartmoddergebiet.
- III. Im Veldschoendragergebiet.
- 2. Vereinbarung zwischen der Kaiserlichen Regierung und dem Kharaskhomasyndikat vom 31. Oktober 1892.
- 3. Vertrag zwischen dem Kharaskhomasyndikat und der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika vom 20. Dezember 1892.
- 1. Allerhöchsten Ordre, betreffend Sonderberechtigungen im Bergwesen des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiets.
- 2. Konzession zur Aufsuchung und Gewinnung von Edelsteinen innerhalb des Bezirks von Gibeon in Deutsch-Südwestafrika.
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