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Teil 2 (1906)
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vermessen. Die Wasserarmut herrscht in gleichem Masse wie im Süden vor. *

Aus dem Bezirk Bethanien liegt eine Statistik nicht vor.

55. Denkschrift, betreffend die staatliche Förderung der Be= siedelung des deutsch=südwestafrikanischen Schutzgebiets.

Die staatliche Förderung der Besiedelung des südwestafrikanischen Schutzgebiets erstreckte sich bisher auf folgende Massnahmen:

1. Verkauf von Regierungsländereien zu billigen Preisen unter Ein­räumung mässiger Ratenzahlungen auf lange Zahlungsfristen ver­teilt. Wehrpflichtige Reichsangehörige werden hierbei anderen Bewerbern gegenüber begünstigt.

2. Unentgeltliche Überweisung von Farmen an ehemalige Angehörige der Schutztruppe, sofern sie ein Kapital von mindestens 2500 M. nachweisen können.

Zu je 1 und 2 vergl. die Kaufbedingungen an Anlage 1 und 2.

3. Zahlung eines Betrags von 300 M. an entlassene Schutztruppen­angehörige an Stelle der freien Heimbeförderung unter der Vor­aussetzung, dass Empfänger sich im Schutzgebiete niederlassen.

Ausdehnung dieser Massnahme auf die Arbeiter des Hafen- und Eisenbahnbaues.

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4. Beschaffung von Zuchtvieh durch das Gouvernement gegen Er­stattung der Selbstkosten; leihweise Abgabe von Zuchtvieh, teils gebührenfrei, teils gegen mässige Entschädigung.

5. Gewährung von Ansiedelungsbeihülfen an sesshafte Deutsche in Gestalt von Vieh, Saat, Stecklingen, Baumaterialien etc. im Höchstbetrage von 4000 M. pro Kopf mit der Verpflichtung der Rückerstattung unter billigen Bedingungen (siehe Anlage 3).

Zur Ermöglichung der unter 5 genannten Unterstützung sah der Etat für das Rechnungsjahr 1900 (II Titel 7) eine Summe von 100 000 M. vor. Diese Summe ist verausgabt und konnten daher schon seit Längerem derartige Beihülfen nicht mehr zur Verteilung gelangen.

Eine weitere Förderung des Besiedelungswesens bedeutet die Tätig­keit einer Bohrkolonne, welche aus Mitteln der Wohlfahrtslotterie zu Zwecken der Schutztruppe nach Deutsch-Südwestafrika entsendet worden ist und für die Ansiedler auf Wunsch kostenlos Wasserbohrungen vor­nimmt.

Über die bisherige Entwickelung der Ansiedelungsverhältnisse und die praktischen Ergebnisse der vorstehenden Massnahmen hat das Kaiser­liche Gouvernement sich, wie folgt, geäussert: