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51. Witbooireservat.
Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 10, April 1898, betr. die Schaffung von Eingeborenenreservaten in Deutsch-Südwestafrika (vergl. Kol.-Bl. 1898, S. 199), ist das dem Witbooistamme gehörige Gebiet um Rietmond und Kalkfontein von dem Kaiserlichen Gouverneur zu Windhuk für ein Reservat jenes Stammes erklärt worden. Das fragliche Gebiet ist etwa 1,2 Geviertkilometer gross. (Kolonialblatt 1899, S. 1.)
52. Okahandjareservat.
Durch Verfügung des Kaiserlichen Gouvernements ist bestimmt worden, dass für die später in Gemässheit der Verordnung vom 10. April 1898 in den Distrikten Okahandja und Gobabis zu schaffenden Einge- borenen-Reservate für die Hereros vorläufig folgende Grenzen festgelegt werden:
1. für das Reservat im Distrikt Okahandja ein Gebiet, welches begrenzt wird im Süden durch den weissen Nosob von Witvley (Otjihaenena) bis Okatumba; von hier läuft die Grenze nach Norden zu längs des Ostabhanges der Onjati-Berge in ungefährer Richtung auf Ombujotjuru, die Okongawa-Berge bis zum Omuramba u Omatako, den sie bei Ombajen- ganga erreicht; von hier in nordöstlicher Richtung den Omuramba u Omatako entlang bis zur Einmündung des Omuramba Namambonde; die Ostgrenze des Reservates bildet eine von letzterem Punkte Dis Otjihaenena laufende Nord-Südlinie.
2. im Distrikt Gobabis für den Tjetjo-Stamm das am Kehoro (am schwarzen Nosob, nordwestlich von Gobabis) gelegene Gebiet und zwar ein Viereck mit einer Ausdehnung von ungefähr 20 km nach Süden und Westen und von ungefähr 10 km nach Norden und Osten von Kehoro.
In den vorstehend beschriebenen Gebieten dürfen bis auf weiteres Landverkäufe von Eingeborenen nicht vorgenommen werden.
53. Otyimbingwereservat.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, betr. die Schaffung v von Eingeborenen-Reservaten in dem Südwestafrikanischen Schutzgebiet, vom 10. April 1898 (Kol. Gesetzgebung Bd. III S. 26), wird das nachstehend näher beschriebene, nördlich und nordöstlich von Otjimbingwe gelegene Herero-Gebiet zum unveräusserlichen Reservat des Stammes der Hereros von Otjimbingwe unter Kapitän Zacharias Zeraua erklärt.
Die Grenzen dieses Reservates sind folgende: