Jahrgang 
Teil 2 (1906)
Entstehung
Seite
93
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Nachdem ihm von dem Mitunterzeichneten, stellvertretenden Gou­verneur eröffnet war, dass der Kaiserliche Gouverneur mit der Bezahlung in Land einverstanden sei, erklärte Willem Christian ferner:

Ich übertrage hiermit den Platz Keetmanshoop mit dem dazu­gehörigen Weidelande der Regierung als freies Eigentum, desgleichen die Wasserstelle Kabus nebst Weidefeld.

Ich bitte jedoch, dass von dem Erlöse für den in Keetmanshoop verkauften Grund und Boden die Hälfte den Eingeborenen, und zwar zu gleichen Teilen dem Platzkapitän Claass Matroos und der Gemeinde, für die der jeweilige Missionar das Geld verwalten soll, überlassen wird.

Der Regierungsrat von Lindequist erklärt hierauf:

Ich stimme der Eigentumsübertragung zu und soll die körperliche Übergabe der vorbezeichneten Grundstücke unter dem heutigen Tage als geschehen betrachtet werden. Die Hälfte der aus Grundstücksver­käufen auf Keetmanshoop erzielten Einnahmen soll in der beantragten Weise an die Eingeborenen abgegeben werden.

v. g. u.

gez. v. Lindequist. X Handzeichen des Willem Christi an. gez. G o 1 i n e 11 i. gez. Claass Matroos.

gez. Joseph Christian Genehmigt: gez. L e u t w e i n.

49. Urteil gegen den Kapitän von Bethanien auf Abtretung

von Land.

Verhandelt Bethanien, den 5. November 1898.

Der in dem Vertrage vom 17. Oktober 1896, abgeschlossen zwischen der Mission und dem Kapitän von Bethanien mit Rat, bezeichnete üemeinde- garten wird mit Zustimmung des Missionars Heinrichs an die Regierung abgetreten, mit Ausnahme des einen ha, dessen Nutzungsrecht der Mission zusteht, sodass die Grösse des abgetretenen Landes 15 ha beträgt. Der Kapitän und sein Rat sind einverstanden, dass der der Mission verbleibende ha nicht im Gelände des Gemeindegartens ausgewählt wird, sondern im Anschluss an das derzeitige Missionsgrundstück, und zwar gegen Süden.

Ferner tritt der Kapitän und sein Rat an die Regierung ab:

1. Den Grund und Boden, auf welchem die Militärstation steht, nebst dazugehörigem Garten.