Volume 
Teil 2 (1906)
Place and Date of Creation
Page
17
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

17

bedarf. Zur Erläuterung bemerke ich dabei ergebenst, dass diese Ver­fügung lediglich einen dienstpragmatischen Charakter trägt und der zivil- rechtlichen Gültigkeit eines etwa bereits definitiv abgeschlossenen Ge­schäftes nicht zu präjudizieren bestimmt ist; dagegen würde ein im Dienste befindlicher Offizier oder Beamter in den Schutzgebieten, welcher diese Dienstvorschrift unbeachtet lassen sollte, sich damit einem disziplinari­schen Einschreiten aussetzen.

Euer etc. ersuche ich ergebenst, die obige Dienstvorschrift auf geeig­nete Weise zur Kenntnis der Elerren Offiziere und Beamten in dem Schutz­gebiete zu bringen, wobei ich Ihrer Erwägung überlasse, ob und inwieweit Sie es für zweckmässig halten, im Wege mündlicher Erläuterung auch die Motive der Verordnung zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.

Berlin, den 10. November 1893.

Der Reichskanzler.

Graf v. C a p r i v i.

22. Runderlass des Reichskanzlers an sämtliche Dienst» stellen, betreffend Grunderwerb in den Schutzgebieten.

(Kolonialgesetzgebung Bd. 4 S. 3.)

Vom 24. November 1898.

In Verfolg des Erlasses vom 10. November 1893, wonach es zu Grunderwerbungen in den Schutzgebieten meiner jedesmaligen Genehmi­gung bedarf, bestimme ich:

Die Vorschriften des § 16 des Reichsbeamten-Gesetzes, betreffend die Übernahme eines Nebenamts, den Gewerbebetrieb und den Eintritt in den Vorstand, Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat einer auf Erwerb gerich­teten Gesellschaft sollen auch für die Angehörigen der Schutztruppen gelten.

Es würde mir erwünscht sein, wenn auch eine Beteiligung der Beamten und Angehörigen der Schutztruppen'mit Kapital an auf Erwerb gerichteten Unternehmungen innerhalb der Schutzgebiete unterbleibt.

Berlin, den 19. Oktober 1898.

gez. Fürst vonHohenlohe.

23. Runderlass des Reichskanzlers, betreffend Erbauung

eigener Wohnhäuser.

(Kolonialgesetzgebung Bd. 4 S. 120.)

Vom 4. Oktober 1899.

Da es nur erwünscht sein kann, wenn den Beamten und Schutz­truppenangehörigen die Erbauung eigener Wohnhäuser nach Möglichkeit

Hesse, Die Landfrage in Südwestafrika. If. 2