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u) für nicht im Abbau stehende Felder ein Achtel der bisherigen Gebühr, das heißt 3,75 Mark per Hektar.
b) fiir Felder, in denen Abbau betrieben wird, die Hälfte, das heißt 15 Mark per Hektar.
II. I m Süden (unterhalb des 26. Grades
südl. Breite).
a) für Kreisfelder ohne Abbau ein Achtel, das heißt 3,75 Mark per Hektar.
b) für Kreisfelder, in denen Abbau betrieben wird, die Hälfte, das heißt 15 Mark per Hektar.
c) für kleine (8 Hektar) Felder ohne Abbau die Hälfte, das heißt 15 Mark per Hektar.
d) für kleine (8 Hektar) Felder, in denen Abbau betrieben wird, die ganze Feldessteuer, das heißt 30 Mark per Hektar.
Diese Ermäßigung der Feldessteuer findet auf die vom Fiskus in unserem Gebiet belegten Felder keine Anwendung.“
Wie uns hierzu die Gesellschaft mitteilt, hat das Reichskolonialamt am 14. d. M. telegraphisch nach Süd- westtfrika den Auftrag gegeben, bei der Erhebung der Feldessteuer nach obigem Tarif zu verfahren.
' Wenn nicht einmal die Lüderitzbuchter Diamantenförderer eine Feldessteuer von 30 Mark bezahlen können, wie soll da je, 500 Mark pro ha, für welches Mineral es auch sei, erhoben werden können? Dies ist aber wieder ein Beweis für die gefährliche Macht, die den Konzessionsgesellschaften in die Hand gegeben ist, und die in Zukunft noch viele Verwicklungen hervorrufen wird.
Nach neuesten Nachrichten ist die Schürftätigkeit im Gebiete der S. W. A. Co. infolge der übertrieben hohen Gebühren (vgl. Tabelle 14 S. 105) ganz erloschen.
IV. Die finanziellen Ergebnisse der Bergverwaltung nach den Etats.
Zum Schluß erübrigt noch, die Einnahmen und Ausgaben der Regierung aus def Bergverwaltung zusammenzustellen.