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Die Herero : ein Beitrag zur Landes-, Volks- und Missionskunde / von J. Irle
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1869 ein Dieb dem Häuptling Kandirikirira das oliso, die Pfeilspitze, mit welcher die Knaben beschnitten wurden, gestohlen und sie in den heiligen Kräutersack des Häuptlings versteckt hatte, um ihn damit zu bezaubern, erhielt dieses Jahr den Namen ojolieo zur ewigen Erinnerung an diesen Diebstahl. In solchen Fällen werfen die Zauberer das Los (ombeksro) oder suchen aus den Eingeweiden eines Opfertieres den Täter zu erforschen. Der Dieb des oliso wurde nicht ermittelt.

Gottesurteile mit Gifttrauk und dgl., um einen Dieb oder Missetäter zu ermitteln, sind bei den Herero unbekannt. Nimmt jemand wissentlich einen Dieb aus, so macht er sich mitschuldig und wird ebenfalls bestraft. Daß jede Familie für einen Dieb aus ihrer Mitte mit verantwortlich ist, erschwert wohl das Stehlen, nicht weniger jedoch auch die Entdeckung des Diebes. In dem uralten Brauchdie Spur suchen", den wir bei fast allen Negern finden, sind auch die Herero Meister. Leute einer Werft kennen die Fußspur (onäuinbo) fast eines jeden, eine Sache, die übrigens so sehr schwer nicht ist, wo man fast immer bloßen Fußes geht, und dadurch erst recht fast ein jeder Fuß seine be­sondere Bildung oder Verbildung gewinnt. Schwieriger ist, die Spuren gestohlenen Viehs zu finden. Die Diebe treiben solches bald rückwärts, bald vorwärts, jetzt auf den Weg, dann ins Gras, dann in den Sand, dann in die Spuren andern Viehs, das eben aus einer Werft kommt. Aber der Spürsinn des Herero ist großartig; er sieht sofort, ob eine Spur alt oder neu, von gestern oder vorgestern ist. Jeder kennt auch die Schliche des andern aus Erfahrung. Ein geriebener Gartendieb stahl jede Nacht auf Otjosazu Mais und ging mit seiner Beute kreuz und quer, sogar durch die Werft, bis sich die Spur im Feld ver­wischte. Ein anderer Dieb legte sich auf die Suche, fand die Spur, verbarg sich am Abend und faßte den erschrockenen Dieb, als er gerade seine Beute aus der Erde herausgrub. Eine tüchtige Tracht Prügel und die doppelte Zahl Mais seitens seiner Angehörigen war die Strafe.

8. Ehebruch.

Ehebruch und Hurerei wurden bei den alten Herero hart bestraft, jener besonders bei angesehenen Leuten. Eine ganze Anzahl Vieh mußte der schuldige Teil an den gekränkten zahlen. Auch Ehescheidungen waren die Folge. Hatte z. B. eine Frau sich mit andern Männern vergangen, so hatte ihr Mann das . Recht, sie zu entlassen. In dem Fall, daß die Ehebrecherin selbst ihren Mann verließ, mußten ihre Eltern die Morgengabe zurückerstatten. Die Kinder aus solch einer aufgelösten Ehe gehörten dem Manne an. Hatte eine Frau mit einem Weißen Umgang gehabt, so wurde sie entlassen, und der Weiße mußte seine Tat oft mit zehn Kühen büßen. Ähnlich wurde ein Weißer bestraft, wenn er ein angesehenes Hereromädchen verführt hatte. Kinder aus solchen Verhältnissen gehörten der Frau; sie wurden als verachtete Brüt, ovikoncki,