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Hilfe des Mutterlandes angewiesen, als dass sich dessen gesetzgebende Faktoren in das Recht der Beschlussfassung über die materiellen Notwendigkeiten mit einer Körperschaft des Schutzgebiets teilen könnten. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass die Bevölkerung des Schutzgebietes einen nicht unerheblichen Teil des erforderlichen Aufwandes in Gestalt von Zöllen und Steuern selbst trägt, und dass das Land in absehbarer Zeit den Gesamtaufwand wird bestreiten können. So anerkennenswert aber diese Leistungen auch sind, und so erfreulich die Perspektive der Zukunft ist, so sind gegenwärtig alle diese Verhältnisse noch zu wenig fundiert, und der materielle Schwerpunkt liegt jetzt noch beim Mutterlande. Zum entscheidenden Wort sind deshalb die Stellen zuständig, die gleichzeitig auch zur Wahrnehmung der Rechte und Interessen des Mutterlandes berufen sind. Gleichwohl ist es im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung des Schutzgebietes unerlässlich, auch in den Fragen der Landesverwaltung in engster Fühlung mit der Bevölkerung zu bleiben, ihre Erfahrungen nutzbar zu machen und ihr im weitesten Umfange die Möglichkeit zu geben, ihre Wünsche und Ansichten vorzubringen. Es ist aus diesen Gründen die Teilnahme der Bevölkerung an der Landesverwaltung in die Form eines Landesrates gekleidet worden. Der Landesrat ist für alle wesentlichen Fragen des öffentlichen Lebens im Schutzgebiet konsultative Körperschaft.
Von den im Vorstehenden dargelegten Gesichtspunkten aus stellt sich die gegenwärtige Einrichtung der Selbstverwaltung als der Versuch dar, die Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung nach Massgabe des erreichten Grades der Leistungsfähigkeit in organischer Entwicklung für die lokale, für die Bezirksund für die Landes-Verwaltung zu regeln.
c) Die einzelnen Selbstverwaltungsformen.
Die örtliche Selbstverwaltung findet ihre Verkörperung in den Gemeindeverbänden. Unter Gemeinde stellt man sich zunächst einen räumlichen Bezirk vor, eine Gesamtheit von Wohnplätzen, von Grundstücken. Welche Grenzen diesem Bezirk zu geben sind, ist bei jeder einzelnen Ortschaft vom geographischen und wirtschaftlichen Standpunkt aus genau und gesondert zu prüfen. Gemeinsam für alle Gemeinden ist nur das Grunderfordernis, dass der Bezirk so weit auszudehnen ist, dass er sich baulich und wirtschaftlich auf viele Jahrzehnte hinaus ungehemmt entwickeln kann.