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praktisch weiter. Zu wenig Verordnungen sind im Schutzgebiet jedenfalls nicht erlassen worden! Manches ist Spreu, aber vieles, vor allem auch aus der Leutweinschen Periode, hat sich bewährt. Man darf nicht zu streng mit den Urhebern dieser Verordnungen ins Gericht gehen. Wieviel haben denn von denen, die da draussen Bezirke so gross wie ein deutscher Mittelstaat verwalten mussten, je in der Heimat ein Verordnungsrecht oder auch nur eine ver- waltungsmässige oder kaufmännische Praxis ausgeübt? Wieviele von denen, die ; unter den erschwerten Verhältnissen eines wirtschaftlich unerschlossenen Landes das wirtschaftliche Leben immenser Gebiete fundieren und fördern sollten, hatten vorher in geordneten heimischen Verhältnissen gelernt, ein nur bescheidenes Wirtschaftsgebiet, einen kleinen Kreis, eine Stadt, eine Genossenschaft, eine Bank verantwortlich zu leiten? Es ist aller Ehren wert, was trotzdem an exakter Arbeit auch hier geleistet worden ist und wird. Künftig wird freilich, je stärker sich das deutsche Siedlertum entwickelt, je umfangreicher die Aufgaben des Gemeinlebens werden, je schneller sich die Ansiedlungszentren zu Städten auswachsen und je mehr das Land den Charakter eines deutschen Gebiets auch in den Formen des öffentlichen Lebens bekommt, um so mehr praktische Erfahrung und Routine im Vordergrund der Verwaltung stehen müssen, und nicht allein guter Wille, gute theoretische Vorbildung und redliches Wollen. —
3. Die Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung.
a) Die früheren Anfänge.
Haben die ersten 25 Jahre der deutschen Schutzherrschaft hauptsächlich einen Ausbau der staatlichen Regierung des Landes gebracht, so wird, wenn nicht alles täuscht, künftig im Vordergrund der Entwicklung die Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung stehen. Die Anfänge dieser Entwicklung reichen schon weit zurück, und die Grundlagen für eine weitere Ausgestaltung dieser Teilnahme hat man schon jetzt zu schaffen gesucht. Das öffentliche Leben im Schutzgebiet steht zurzeit im Zeichen dieser Versuche.
Es ist eins von den vielen Verdiensten Leutweins, die Bevölkerung so zeitig als möglich an der Verwaltung beteiligt zu haben.*)
*). Vgl. die Abhandlung des Verf. „Die Selbstverwaltung für Deutsch- Südafrika“, in Kol. Pol. 09, Heft 2 u. bei Süsserott, Berlin 1909.