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Teil 3 (1919) Beiträge zur Völkerkunde des Ost-Mbamlandes / unter Mitarb. von Theodor Mollison ... von Franz und Marie Pauline Thorbecke
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Aberglaube

In der Vorstellung der Tikar finden wir den Glauben an übernatürliche Zauber­kräfte, die einzelne Menschen besitzen, deuthch ausgeprägt. Diese Vorstellung hat keinerlei Zusammenhang mit den religiösen Anschauungen, dem Geister­glauben und der Ahnenverehrung, ja es läßt sich sogar einKampf zwischen dem Glauben an Zauberkraft und an göttliche Macht feststellen. Der Tikar sucht sich lediglich, wie so viele primitive Völker, das Unerklärliche zu erklären. Da seiner beschränkten Erkenntnis wissenschaftliche Forschung und Erklärung nicht zugänglich ist, hilft er sich mit der Vorstellung, iibernatürhche Zauberkräfte machten Unmögliches möglich. Dadurch wird jeder Erkenntnistrieb gehemmt, man wundert sich über garnichts und hat für alles, was man sich nicht erklären kann, sofort das WortZauberei ues bereit.

Auf der Grenze zwischen Erkenntnis und Zauberglauben hegt das Gebiet ein­fachster medizinischer und therapeutischer Kenntnisse. Der Geweckte und Fortgeschrittene ist überzeugt, daß Heilkräfte und Gifte in bestimmten na­türlichen Stoffen, vor ahem in Pflanzensäften, Vorkommen, deren Wirkung der Kundige veranlassen kann, deren Kenntnis und Anwendung er jeden aufmerksa­men Schüler zu lehren vermag. Geistig stumpfere Leute aber glauben auch hier an Zauberei: nur der Zauber rufe durch übernatiirhche Mittel Heilkräfte in den Pflanzensäften hervor; sie müßten wirkungslos bleiben, wenn sie ein andrer, der Zauberei nicht Kundiger anwendet. Diese Art der Zauberei wird als nützhch und wohltätig angesehen, und der Heilkundige genießt große Achtung. Damit ist aber ohne Zweifel für viele eine gewisse Furcht vermischt, beruhend auf dem Glauben, die Heilkraft könne sich auch in Schädigung verwandeln, sobald es Wille und Wunsch des Arzt-Zauberers sei. Schädlicher, böser und verbrecherischer Zauber wird stets angenommen, wenn jemand ohne augenfällige Ursache ohne Verwundung, Quetschung, Knochenbruch, Verbrennung u. ä. krank wird und stirbt. Der mit der bösen Zauberkraft ausgestattete Mensch hat Freude am Schaden und Töten; er verzaubert seine Volksgenossen, damit sie krank werden und sterben müssen. Er bedient sich dazu aller möglichen Mittel: er spritzt seinem Opfer den Zauber mit einem Blattwedel an; er streicht ihn auf die Türschwelle; er kommt nachts mit lautem Schritt, klopft an die Hütte, stößt die Tür ein und spritzt den Zauber in das Haus. Er hat dabei die Fähigkeit sich unsichtbar zu machen. Der Verzauberte friert, fühlt sich schlecht, doch ohne bestimmte örtliche Schmerzen; daran merkt er, daß er verzaubert ist. Er versucht nun Gegenzauber, die er durch einen kundigen Arzt oder dafür bekannte Edelleutemachen läßt; manchmal helfen sie, oft aber nicht. Ist der Bezauberte ein besondrer Liebling des Häuptlings, so ruft dieser sein ganzes Volk zusammen und bittet den unbekannten bösen Zauberer den Kranken zu erlösen und wieder gesund zu machen. Schätzt der Zauberer den Häuptling, erfüllt er seine Bitte; ist er ihm feindlich gesinnt, freut er sich um so mehr, daß der Liebling des Häuptlings sterben muß. Solche Zauberei gilt als eines der schwersten Verbrechen und wurde früher mit dem Tod oder dem Verkauf in die Sklaverei bestraft. Als Beweis galt das Gottesurteil 1 . Vor diesem Gottesurteil macht selbst die Kraft des Zaubers

1 Siehe S. 80 unter Recht.