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kauft oder von ihrem Herrn zur Arbeit behalten werden, ganz nach Belieben. Zunächst wird der Gefangene mit einem Klotz am Fuß in der Hütte ein- gesperrt, dann zur Feldarbeit verwendet. Die meisten sollen sich ruhig in ihr Schicksal ergeben haben, Fluchtversuche wären verhältnismäßig selten vorge- kommen.
Keiner der Tikarstämme will heute zugeben, früher Kriegsgefangene gefressen zu haben, doch behaupten die andern es von Bukamba und Di tarn.
Das Ende eines jeden Krieges ward im Dorf wieder mit großen Gesängen, Tänzen und Trinkgelagen des heimgekehrten Siegers gefeiert.
R e c h t: Vor der Errichtung der deutschen Herrschaft war der Häuptling absoluter Herr und Richter über alle Vergehen oder Verbrechen und in allen Streitigkeiten seiner Untertanen. Er konnte Verbrecher mit dem Tode bestrafen, als Sklaven verkaufen, des Landes verweisen oder zu Bußzahlungen verurteilen, ohne selbst bei Verhängung der höchsten Strafe einen Rat der Alten oder Richter hören zu müssen. Ebenso entschied er allein in privaten Streitigkeiten zwischen seinen Untertanen.
Aus den Märchen der Tikar — falls es wirklich ihre eigenen Märchen sind und nicht Lehngut von andern Völkern, was wir heute nicht mehr entscheiden können — geht aber hervor, daß in früheren Zeiten Streitigkeiten vor einen Rat der Alten gebracht und von ihm entschieden wurden. Sowohl im Märchen von der Hausmaus und der Feldmaus 1 wie in dem vom Hund und Stachelschwein 2 heißt es: „wir wollen vor Gericht gehen. Und als sie zu den alten Männern kamen.“ Wir konnten 1912 nirgends mehr Reste solchen Schiedsgerichts
verfahrens feststellen.
Als Strafen für Vergehen und Verbrechen wurden uns genannt: Prügel,
Bußzahlungen, Landesverweisung, Verkauf in die Sklaverei, Tod. Die mildeste Strafe sind Prügel; jede, auch die kleinste Bußzahlung gilt als härter, denn sie bedeutet einen dauernden Verlust, während alle Schläge nach einiger Zeit verschmerzt und vergessen sind, ohne den Bestraften dauernd zu schädigen. Freilich ist die Art, wie ein Häuptling solche Strafen ausführen läßt oder — im aufwallenden Jähzorn — selber ausführt, für unsre Begriffe sehr roh. Stock oder mehrsträhnige Lederpeitsche treffen wahllos Körper, Glieder und Kopf. Die Art, in der die deutsche Justiz die Prügelstrafe vollziehen läßt — der über einen Baumstamm gelegte Delinquent erhält die durchaus human abgewogene Anzahl Hiebe auf das Gesäß —hat anfänglich das größte Erstaunen der Eingeborenen hervorgerufen. Prügel werden meistausgeteilt, wenn sich der Machthaber geschädigt fühlt durch Ungehorsam, Lüge, Diebstahl, versuchten oder vollzogenen Ehebruch mit den Weibern seines Harems. Prügel sind einfach ein Gewaltmittel des Stärkeren, Mächtigeren, scheinbar aber nie eine Strafe, die der Richter auf Anklage und Beweis einer geschädigten Privatperson erkennt. Dem einzelnen Privatmann bleibt es überlassen, wenn er es vermag, wenn er stärker ist als der Delinquent, seine Rache an dem Übeltäter persönlich auszulassen, indem er ihn verprügelt.
1 Vergl. S. 92.
2 Vergl. S. 91.