Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1912) Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten
Entstehung
Seite
74
Einzelbild herunterladen
 

74

lir. I?. <).. III. B. 10., III. B. i

Die Richtigkeit der umstehenden Unterschriften von A. Schmerenbeck, Heinr. Kleinschmidt, Ludw. Kleinschmidt und O. Lindner bescheinigt hiermit.

Der stellvertretende Reichskommissar für das südwestafrikanische Schutzgebiet, gez. N e 1 s.

Otyimbingue, den 21. Mai 1886.

(L S.)

10. Brief des Herrn A. Schmerenbeck an Herrn L. von Lilienthal Walfisch-Bay, 29. Juni 1886.

Wa 1 f i s c h - B a y , 29. Juni 1886.

Sehr geehrter Herr von Lilienthal!

Ich erlaube mir, Ihnen die ergebene Mitteilung zu machen, dass ich an Ihren Vertreter, Herrn Otto Lindner aus Berlin, meine vom Kapt. Maharero erhaltene Minenkonzession, d. d. Okahandya, den 26. Oktober 1885, im Originalexemplar zum Verkauf für Sie übergeben habe. Die Vervoll­ständigungsurkunde nebst Quittung von Maharero über die für Ihre Rech­nung noch auszuzahlenden <£50 Fünfzig Pfund Sterling werde ich sobald als möglich einsenden. Eine Kopie der an Herrn Lindner gegebenen Vollmacht lege ich bei.

Hochachtungsvoll

gez. A. Sch m e r e n b e c k.

11. Vervollständigung des Vertrages vom 24. Oktober 18S5 zwischen A. Schmerenbeck und Kamaharero vom 4. Februar 1887, nebst Quittung Kamahareros über 50 £ und Beglaubigung des Vertrages durch den stellvertretenden Reichskommissar.

Im Hinblick auf den Akt, welcher am 24. Oktober 1885 zu Okahandya gemacht worden ist und kraft dessen Maharero, Oberhäuptling des Herero­landes, mit seinen im grossen Rathe versammelten Unterhäuptlingen dem