B. Erwerbungen von Herrn L. von Lilienthal
1. Notarielle Zession der Erwerbungen des Herrn L. von Liiienthal an die Deutsche Colonial-Gesellschaft, Berlin, den 17. November 1886.
Verhandelt Berlin, den siebzehnten November Eintausendachthundertsechsundachtzig. Vor mir, dem zu Berlin wohnhaften Notar im Bezirke des Königlich Preussischen Kammergerichts, Rechtsanwalt
Maximilian Kempner,
und den beiden zugezogenen, dem Notar nach Namen, Stand und Wohnort bekannten, hier wohnhaften Instrumentszeugen:
1. dem Portier Hermann Spiller,
2. dem Portier Friedrich Schulz,
denen, gleich dem Notar, wie alle hiermit versichern, keines der Verhältnisse entgegensteht, welche nach den Paragraphen fünf bis neun des Gesetzes vom 11. Juli 1845 von der Teilnahme an dieser Verhandlung aus- schliessen, erschienen heute persönlich bekannt und verhandlungsfähig:
1. der Oberbürgermeister ausser Diensten Wilhelm Weber,
2. der Hauptmann ausser Diensten Heinrich Adolph Charlier,
3. der Kaufmann Ludwig von Lilienthal
ad 1 und 2 in Berlin, ad 3 in Elberfeld wohnhait.
Die beiden Erschienenen zu 1 und 2 sind ausweislich des von dem Notar Theodor Lesse am 3. Juni 1885 aufgenommenen Protokolls (Nummer 448 des Notariats-Registers) Mitglieder des Vorstandes der Deutschen Colonial- Gesellschaft für Südwest-Afrika zu Berlin und als solche berechtigt, diese Gesellschaft gemeinschaftlich zu vertreten.