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Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo / Reichs-Kolonialamt
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Die 8t6^i'ä8 an Bord der beleidigten die schutzlosen Gefangenen

durch niedrige Schimpfworte und suchten ihnen das Leben durch Schikanen zu verleiden (Kamerun, Aul. 7, 22, 38, 56). Selbst sittliche Ausschreitungen ließen sie sich deutschen Frauen und Mädchen gegenüber zu schulden kommen (Kamerun, Anl. 13).

Die seelischen Qualen, die man den Gefangenen bereitete, wurden erhöht durch unwahre Erzählungen von deutschen Niederlagen (Kamerun, Anl. 22, 79, 81, 84).

XI.

Sämtlichen Gefangenen wurde planmäßig ihr Bargeld über 100 abgenommen (Kamerun, Anl. 1, 6, 23, 24, 30, 39, 42, 80, 81, 83, 84), wobei die Ausstellung von Quittungen in den meisten Fällen verweigert wurde (Kamerun, Anl. 23). Wo Quittungen gegeben wurden, lauteten sie auf englische Währung unter Zugrundelegung eines außerordentlich ungünstigen Kurses für das weggenommene deutsche Geld (Kamerun, Anl. 39, 42). Beim Verlassen des Dampfers wurde das Geld nicht zu­rückgegeben, obwohl es zugesagt war (Kamerun, Anl. 43).

Auf der »Lnllrurst« geschah das Geldabnehmen in besonders rücksichtsloser Weise. Mitten in der Nacht erschienen Plötzlich einige Leute von einem englischen Kriegsschiff und ließen sämtliche Männer antreten. Sie durchsuchten sie bis auf die Haut und beraubten sie ihres Geldes bis auf 100 ^ ohne Ausstellung eurer Bescheinigung. Alsdann gingen sie in die Kabinen der Frauen und verlangten von diesen unter Durch- suchung der Kabinen das Geld bis auf 100 (Kamerun, Anl. 6, 8, 9, 23, 24, 68, 93).

11. Aufenthalt an Land in den afrikanischen Kolonien Englands.

Auf der Beförderung nach Europa waren die Gefangenen zum Teil zu wochen- langem Aufenthalt in den afrikanischen Kolonien Englands gezwungen. Dort wurden sie unter ständiger schwarzer Bewachung gehalten (Togo, Anl. 12).

In dieser Zeit hatten sie in Unterbringung, Beköstigung und Behandlung in ähnlicher Weise zu leiden wie an Bord der Schiffe (Kamerun, Anl. 36).

So erfolgte die Zubereitung der Speisen im Lager von Ehristiansborg bei Accra, das den Frauen des 8atllui-8t-^Mnm-Transports längere Zeit als Aufenthalt diente, durch einen schwarzen Koch in besonders ekelerregender Weise, die trotz Beschwerde nicht abgestellt wurde (Kamerun, Anl. 23). Ferner war das Essen der Menge nach dort nngenügend.

In Aecra wurden Assessor Stange und Fran aus Togo bei einem Ausflug ver­haftet und im Zuchthaus für Eingeborene, wo noch weitere 12 Deutsche untergebracht waren, 14 Tage lang interniert. Erst nach 4 Tagen wurde ihneu gestattet, abends auf dem Hof des Gefängnisses eine Stunde spazieren zu gehen (Togo, Anl 9).

Die von Duala nach Lagos überführten Gefangenen wurden teilweise im Ge­fängnis in Einzelzellen untergebracht. Die Verpflegung war an Menge und Güte un­genügend (Kamerun, Aul. 31). Andere Gefangene wurden dort einige Zeit in einer Gelbfieberftation interniert (Kamerun, Anl. 1, 36, 81), von der die Engländer selbst erzählten, daß sie aus Isolierbaracken für ansteckende Krankheiten bestünden (Kamerun, Anl. 3). Eine Frau Weber, die ihrer Niederkunft entgegensah, wurde mit eingeborenen Weibern in den gleichen Raum gelegt (Kamerun, Anl. 5) In dem Sammellager von Ibadan, wo die Verpflegung ganz besonders schlecht war (Kamerun, Anl. 31), wurden die Gefangenen gezwungen, d ie gleichen Aborte mit einer an Dysenterie Erkrankten zu benutzen (Kamerun, Ant. 4).