In der Moschee.
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„Khamsin" bezeichnen, uns noch in den Bergen überraschte und bis Kairo begleitete. Auch muß ich unsern Streit mit dem Scheik von Maabdeh übergehen, der durchaus ohne Prozeß unsere beiden jungen Araber aufhängen lassen wollte. Später habe ich noch immer lachen müssen, wenn ich mich an die Grimasse erinnerte, die der würdige Beamte schnitt, als ich ihm meinen Revolver auf die Stirne setzte.
Ich habe einfach zeigen wollen, daß es am Nil interessante Dinge giebt, die gewöhnliche Reisende nicht sehen. Für Nachfolger will ich hier eine Bemerkung machen. Trifft man die nötigen Vorsichtsmaßregeln, so ist der Besuch der Krokodilengrotten von Maabdeh nicht gefährlich; man lasse sich von den Dragomans nicht abraten; aber zwei Dinge sind zu beobachten: die schwächste Person muß zuerst ; die kräftigste zuletzt kommen; dann aber gebe man acht auf das Licht! Ein Funken, der auf diese Masse von Zündstoffen in den Gängen und Höhlen fiele, würde im Nu einen Brand entzünden, aus dem es keine Rettung gäbe.
Wenn auch die Höhlen Werke der Natur sind, so müssen doch am wahren Eingänge, der noch aufzufinden ist, Bauwerke der Pharaonen sich befinden, die vielleicht höchst interessante Altertümer enthalten. Die unter den Reptilien liegenden Menschenmumien sind wahrscheinlich die der Wächter der heiligen Krokodile, die sicherlich einer tiefstehenden Klasse angehört haben, da sie nicht den geringsten Leichenschmuck tragen; doch bleibt eine Beraubung durch frevelhafte Hand nicht ausgeschlossen.
Nach Octave Sachot, 1877, vom Herausgeber.
7. In der Moschee.
Verwaltung und Beamte der Moschee. — Die Stellung des Jmam. — Öffnung der Moscheeen. — Der Mueddin und sein Selam. — Feierliche Andacht cheiin Gottesdienst. — Das Mittagsgebet am Freitag. — Eine mohammedanische
Predigt.
Jede Moschee hat einen Vorsteher der das Vermögen
an Ländereien, Häusern u. s. w., die der Moschee von dem Gründer oder anderen vermacht sind, verwaltet und die Geistlichen und Unterbeamten besoldet. Zwei „Imäms" sind angestellt, die in jeder größeren Moschee das Amt verwalten. Einer derselben, welcher der „Xbatlb"