Druckschrift 
Deutsch-Afrika und seine Nachbarn im schwarzen Erdteil : eine Rundreise in abgerundeten Naturschilderungen, Sittenscenen und ethnographischen Charakterbildern ; Nach den neuesten und besten Quellen, für Freunde der geographischen Wissenschaften und den Kolonialbestrebungen, sowie für den höheren Unterricht / Von Johannes Baumgarten. Mit einer Karte von Deutsch-Afrika
Entstehung
Seite
177
Einzelbild herunterladen
 

Der Ramadan-Taumel.

177

5. Der Ramadan-Taumel.

Scenen aus dem mohammedanischen Leben.

Wenn am ersten Tage des neunten Monats des arabischen Mondjahres ein Moslem, aus der Wüste zurückkehrend, vor dem Kadi beschworen hat, daß er am Himmel den ersten Streifen des Neumonds sah, so nimmt der dreißigtägige Ramadan (d. h. der Fastenmonat, welchem noch das Bairamsfest folgt) seinen Anfang. Kanonendonner verkündet der Stadt das freudige Ereignis und schreiende Kinder ziehen mit dem jubelnden Rufe: 2iam! 2iLm! 2iäm! (Fasten! Fasten! Fasten!) durch die belebten Straßen. Die Nacht wird durchjubelt, es beginnt die Laternenfreiheit, d. h. es ist jedem gestattet, ohne Laterne des Nachts in den Straßen herum zu gehen, was sonst streng verboten ist; die Verkaufsläden bleiben geöffnet, und jeder Moslem ißt und trinkt, so lange nur Geldbeutel und Magen aushalten will. Zwei Stunden bevor die Morgenröte herauf­dämmert, rollt der Donner eines einzigen Kanonenschusses über die noch lebendige Stadt, und jeder gute Muselmann würde es für eine Todsünde halten, von jetzt ab bis dahin, wo man am Abend einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden kann, und wo man auf der hochgelegenen Citadelle Kairos abermals eine Kanone ab­feuert, auch nur das Geringste zu genießen. Nicht Rauch noch Wasser darf er trinken (der Orientale sagt:amm 08 elirub", ich trinke Rauch und Wasser), noch irgend eine Speise zu sich nehmen; Kinder und Kranke unterliegen jedoch diesem Gebote nicht. Die Ge­nauigkeit, womit der Mohammedaner diese, eine seiner vornehmsten Religionsvorschriften befolgt, ist ganz bewunderungswürdig, und selbst Kinder und Kranke schließen sich davon nicht aus, wenn es ihnen irgend von Eltern oder Wärtern gestattet wird. Ich habe mit Arabern zur Ramadanzeit die Wüste durchzogen und es mit eigenen Augen gesehen, wie Weiber und Männer, wovon letztere noch zu Fuß in der Glut der Augustsonne den Kamelen nachzogen, es über sich brachten, am Tage so wenig Speise als Trank zu sich zu nehmen. Sie begnügten sich, die dürren Lippen mit Wasser zu be­netzen und den trockenen Mund auszuspülen, worauf sie das Wasser fortspieen. Diese Erfrischung ist ebenso wie die Waschungen mit Sand, wenn in der Wüste Wassermangel vorherrscht, erlaubt. Der Monat Ramadan durchläuft in dem Zeitraum von 33 Jahren alle Jahreszeiten, und so kommt es, daß derselbe in die glühenden

Baumgarten, Afrika- 12