Zweites Kapitel.
Die Arbeiterfrage in Angola und Sao Thoms im XIX. Jahrhundert?)
I. Die Arbeiteranwerbung und die Lage der Arbeiter.
Wir haben früher gesehen, daß in Sao Thoms und Principe die Fülle an billigen Arbeitskräften, welche die gegenüberliegende Küste des Festlandes in der Form von Sklaven lieferte, die Voraussetzung war für den Beginn und das Gedeihen des landwirtschaftlich-industriellen Großbetriebs, des Znckerrohrbaues und der Zuckerfabrikation.
Die Konkurrenz der amerikanischen Zuckerindustrie und der Bedarf Amerikas an Sklaven veursachten dann, daß auf den beiden portugiesischen Inseln der Plantagenbetrieb zurückgedrängt wurde und an seine Stelle der so lohnende Sklavenhandel trat.
Das Anfangs des XIX. Jahrhunderts, insbesondere durch Englands Tätigkeit strenger durchgeführte Verbot des Sklavenhandels*) **) führte dann wieder zu einer Rückkehr zum landwirtschaftlichen Großbetrieb, dem Plantagenbau. Aber an Stelle der früheren Zuckerrohrkultur trat um die Mitte des vorigen Jahrhunderts der Anbau von Kaffee und in den achtziger Jahren der von Kakao. Letzterer wird heute dort fast ausschließlich gepflanzt. Vorübergehend wurde auch Chinarinde exportiert. Dazu waren Arbeitskräfte und zwar billige Arbeitskräfte erforderlich, und diese waren und sind in Säo Thome bis auf den heutigen Tag nichts anderes als Sklaven. Bis zum Jahre 1875, in welchem durch Gesetz vom 29. April die vollständige Abschaffung der Sklaverei angeordnet wurde, bestand diese ruhig in der althergebrachten Weise fort. Es war zwar am 14. Dezember 1854 ein Gesetz erlassen worden, das die Lage der Sklaven in den überseeischen Provinzen verbessern sollte, aber es wurde wie die meisten Kolonialgesetze Portugals nicht beachtet. Die im Besitz der Regierung befindlichen Sklaven erhielten ihr Freilassung, und die im Privatbesitz stehenden sollten sich jederzeit loskaufen können. Jeder Sklave, der mit seinem Herrn in Europa gewesen war, sollte als Freigelassener betrachtet werden, hatte aber noch die Verpflichtung, seinem Herrn zehn zu Jahre dienen,
*) Die königliche Verordnung vom 29. Januar 1909, welche Ausführuiigsbestimmungeu über die Anwerbung, Verteilung und Behandlung der Arbeiter auf S. Thonw enthält, ist hier nicht berücksichtigt. Ich werde nach Beendigung einer jetzt von mir an die Westafrikanische Küste unternommenen Reise in einer besonderen Abhandlung auf dieselbe zurückkommen. Der Verfasser.
**) Verträge Englands mit Portugal von 1814 und 1817; 1823 verzichtete Portugal auf den Sklavenhandel gegen eine Entschädigung von 300000 Pfd. St.