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Dr. Paul Krause und Dr. Tn. Rumpe.
schiebt im hängenden Tropfen bei starker Vergrößerung, und zwar 20 Minuten und 1 Stunde nach der Injektion.
Bei Tier A und B muß nach 20 Minuten, spätestens nach einer Stunde typische Körnchenbildung bzw. Auflösung der Vibrionen erfolgt sein, während bei Tier C und D eine große Menge lebhaft beweglicher und in ihrer Form gut erhaltener Vibrionen vorhanden sein muß. Damit ist die Diagnose gesichert.
Behufs Feststellung abgelaufener Cholerafälle ist der PpKiEFER’sche Versuch in folgender Weise anzustellen:
Es werden Verdünnungen des Serums des verdächtigen Menschen mit 20, 100 und 500 Teilen der Fleischbrühe hergestellt, hiervon je 1 ccm. mit je einer Ose einer 18 ständigen Agarkultur virulenter Choleravibrionen vermischt, je einem 31 eerschweiuchen von 200 g Gewicht in die Bauchhöhle eingespritzt. Ein Konfrontier erhält J / 4 Öse der gleichen Kultur ohne Serum in 1 ccm Fleischbrühe aufgeschwemmt in die Bauchhöhle eingespritzt. Bei positivem Ausfall der Reaktion nach 20 bezw. 60 Minuten ist anzunehmen, daß der betreffende 3Iensch, von welchem das Serum stammt, die Cholera überstanden hat.
Anweisung zur Entnahme und Versendung choleraverdächtiger Untersuchungsobjekte.
A. Entnahme des Materials.
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a) Vom Lebenden.
Ausleerungen: Etwa 50 ccm der Ausleerungen 1 ) werden ohne Zusatz eines Anti- -rtuA >■
septikums oder auch nur von IVasser aufgefangen. Gleichzeitig wird auf eine Anzahl Deck- -dci!
gläschen — von jeder Probe 6 — je ein kleines Tröpfchen der Ausleerungen, womöglich ilailgiim
ein Schleimflöckchen gebracht, mit einer Skalpellspitze fein verteilt und dann mit der -iah am
bestrichenen Seite nach oben zum Trocknen hingelegt (Ausstrichpräparate). Endlich xfalfjad
empfiehlt es sich, gleich an Ort und Stelle 3 schräge erstarrte Agarröhrchen (1 Origina jaimia ■
und 2 Verdünnungen) mit der Öse des Darminhalts oberflächlich zu impfen und mitzu- -axaHi s
senden. Die hierzu erforderlichen Agarröhrchen sind von der nächsten Untersuchungs- -aniiinri
stelle zu beziehen.
Wäschestücke: Frisch mit Ausleerung beschmutzte Wäschestücke werden wie Proben n 9 ff>-b von Ausleerungen behandelt.
Blut: Handelt es sich um nachträgliche Feststellung eines abgelaufenen cholera- -xmlmb
verdächtigen Falles, so kann diese durch Untersuchung einer Blutprobe vermittels des 39 h doj
PpEiEFER’schen Versuchs und der Agglutinationsprobe geschehen. 3Ian entnimmt immune
mindestens 3 ccm Blut durch Venenpunktion am Vorderarm oder sterilen Schröpfkopf Iqoffluü
und sendet es in einem sterilen zugeschmolzenen Reagenzglase ein. Scheidet sich das ?.ub ifm;
Serum rasch ab. so kann demselben zur besseren Konservierung 0,5 °/ 0 Phenol zuge- -evu:; *
setzt werden.
b) Von der Leiche.
Die Obduktion der Leiche ist sobald als möglich nach dem Tode auszuführen und bau
in der Regel auf die Eröffnung der Bauchhöhle und Herausnahme von drei Dünndarm- -rmahiü.
schlingen zu beschränken. Zu entnehmen und einzusenden sind drei doppelt unterbundene 9U9hnjjr
15 cm lange Stücke, und zwar aus dem mittleren Teil des Ileum, etwa 2 m oberhalb dlrnmii
sowie unmittelbar oberhalb der Ileocökalklappe. Besonders wertvoll ist das letztbezeichnete , ofainLi" Stück, welches daher bei der Sendung niemals fehlen sollte. '
B. Auswahl und Behandlung der zur Aufnahme des 3Iaterials bestimmten Gefäße.
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Am geeignetsten sind starkwandige Pulvergläser mit eingeschliffenem Glasstöpsel l9aqütec/ und weitem Hals, in Ermangelung derselben Gläser mit glattem zylindrischem Halse, .aabjH 1 welche mit gut passenden, frisch ausgekochten Korken zu verschließen sind. >
b Ist keine freiwillige Stuhlentleerung zu erhalten, so ist dieselbe durch Einfüh- -diiluiä rung von Glyzerin zu bewirken. j