I. Kaiser Wilhelmsland
a) Allgemeine Beschreibung des Landes Lage und Erwerbungsgeschichte.
Kaiser Wilhelmsland, der Bismarckarchipel, die nördliche Gruppe der Salomons-Jnseln sowie die Inselgruppen der Karolinen, Palau und Marionen und der Marshallinseln bilden zusammen ein Verwaltungsgebiet; aus praktischen Gründen sind diese vier Gebiete indessen im folgenden getrennt behandelt worden. Mit dem Namen Kaiser Wilhelmsland bezeichnet man den nordöstlichen Teil der das Verbindungsglied zwischen Asien und Australien bildenden Insel Neuguinea. Das westliche Drittel der Insel 'ist in holländischem, das südliche in englischem Besitz. Ursprünglich stand das Schutzgebiet, ebenso wie der Bismarckarchipel und die Salomonen unter der Oberhoheit einer Privatgesellschaft, der Neuguinea-Kompagnie, durch deren Beauftragte am 16. November 1884 in Friedrich Wilhelmshafen die deutsche Flagge gehißt wurde. Am 17. Mai 1885 und am 13. Dezember 1886 wurde die Kompagnie durch Kaiserliche Schutzbriefe in ihrem Besitz seitens des Deutschen Reiches anerkannt. Seitdem hat sie die Verwaltung durch einen von ihr zu ernennenden Landeshauptmann selbständig geführt, bis sie im Jahre 1899 ihre Hoheitsrechte an das Deutsche Reich abtrat und von da ab den Charakter einer Kolonialgesellschaft im engeren Sinne angenommen hat.
Bodengestaltung. Bewässerung.
Die 800 Kin lange Küste ist reich gegliedert. Die stärkste Einbuchtung ist der Huongolf; nordwestlich davon liegt die fast ebenso tief eingeschrittene Astrolabebai/) deren Küstengelände das Kulturzentrum der
i) Nach einem französischen Schiff, das zuerst darin Vermessungen vornahm, so genannt.
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