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Deutschlands Kolonien : Koloniales Lesebuch für Schule und Haus ; Beschreibung der deutschen Schutzgebiete nebst einer Auswahl aus der kolonialen Literatur / von A. Seidel.
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III. Kamerun

a) Die allgemeinen Verhältnisse des Landes Lage und Erwerbungsgeschichte.

Kamerun, die drittgrößte Kolonie (750 00 gkm), liegt im innersten Winkel des Meerbusens von Guinea, vom Atlantischen Ozean in einer Ausdehnung von etwa 350 Km bespült. Seine Landgrenzen streichen von der Mündung des Rio del Reh in nordöstlicher Richtung bis an den Tschadsee. Im Süden umschließt es Spanisch-Guinea. Hier zieht die Grenze von der Mondabai in nahezu östlicher Richtung bis an die Einmündung des Dscha in den Sanga, geht dann südlich bis an den Kongo, der aus wenige Kilometer die Grenze gegen Belgisch-Kongo bildet, und erreicht dann in nordwestlicher Richtung streichend wieder den Tschadsee; nur unter dem 4° n. Br. springt sie noch einmal nach Osten bis an den Ubaugi vor. Die Nachbarn Kameruns sind im NW. die britische Kolonie Nigeria, sonst überall Französisch Äquatorial-Afrika. Die wenigen Kilometer am Kongo und Ubangi grenzen an Belgisch- Kongo.

Die Erwerbung des Kamerungebietes ist, wie die Deutsch-Südwest­afrikas, durch den Unternehmungsgeist deutscher Kaufleute vorbereitet worden. Schon in den sechziger Jahren hatte die Hamburger Firma Woermanu Handelsniederlassungen an der Küste angelegt, denen sich bald auch andere Firmen anschlössen. Es gelang ihnen, mit mehreren Häupt­lingen Verträge abzuschließen, nachdem das von den dort ansässigen Eng­ländern bereits früher (1882) an die britische Regierung gerichtete Ersuchen um Übernahme des Protektorats 14/s Jahre lang ohne Antwort geblieben war. England glaubte offenbar des Gebietes auch ohne ausdrückliche Annexion sicher zu sein und wollte daher die Verwaltungskosten sparen.

Die deutschen Kaufleute übertrugen indessen ihre Rechte ohne Ver­zug auf das Reich. Kaum hatten die Engländer von dieser Wendung der Dinge erfahren, als sie den Versuch machten, die Eingeborenen durch Drohungen und falsche Ausstreuungen umzustimmen, und einen Beamten entsandten, der das Land unter britischen Schutz stellen sollte.